Siegen. Am Mittwoch entscheidet der Rat in Siegen endgültig über das Ende des Peter-Paul-Rubens-Gymnasiums. Die Eltern melden sich mit einem Appell.

Die Schulpflegschaft des Peter-Paul-Rubens-Gymnasiums hat noch einmal alle Stadtverordneten angeschrieben. Auch am Mittwoch vor der Ratssitzung wollen sie ihre schriftliche Stellungnahme noch einmal verteilen.

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Ungewisse Schullaufbahn für die jetzigen Schüler

Die letzte Schulausschusssitzung habe wieder gezeigt, dass eine Schullaufbahn bis zum Abitur auf dem Rosterberg für die derzeitigen Schüler möglich, aber eher ungewiss ist, heißt es in der Pressemitteilung der Schulpflegschaft. „Wir hoffen, dass einige der Ratsmitglieder trotz der starken Vorgaben aus dem Schulausschuss ihr demokratisches Recht wahrnehmen und für den Fortbestand des Ganztagsgymnasiums stimmen.“ Angesichts der von der Verwaltung erwarteten Schülerzahlen und der begrenzten Kapazität der anderen Siegener Gymnasien wäre dies aus unserer Sicht für eine langfristige gymnasiale Schulplanung in Siegen sinnvoll. Die Zahlen zeigten dies eindeutig. „Statt das Ganztagsgymnasium zu schließen, sollte es in den Bemühungen zur Stärkung der Schule unterstützt werden“.

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Nach Darlegung der Eltern steigt die Schülerzahl in den nächsten Jahren um 30 Prozent, zugleich werde die Zahl der Eingangsklassen um 30 Prozent verringert. Mit 480 Unterstützerunterschriften fordern sie ein Zukunftskonzept für das PPR.

Gymnasium kann auch zweizügig geführt werden

Das ist der Wortlaut des Schreibens an die Ratsmitglieder: „Am kommenden Mittwoch werden Sie in der Frage der Gymnasialplanung in Siegen über die Zukunft unserer Kinder am Peter-Paul-Rubens-Gymnasium entscheiden. Daher haben wir Eltern in den letzten Wochen unsere Stimme erhoben. Wir haben Sie eingeladen und Ihnen dargelegt, dass es gute Gründe für den Erhalt unseres Ganztagesgymnasiums mit seinem familienfreundlichen Angebot gibt. Wir haben in der Siegener Innenstadt mit einem bunten Informationsstand eindrucksvoll gezeigt, dass wir Eltern und Schüler für unsere Schule sichtbar Werbung machen können. Wir haben uns, unsere demokratischen Rechte wahrend, anwaltschaftlichen Rat eingeholt. Dieser hat in dem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden dargelegt, dass es keine verwaltungsrechtliche Zwangsläufigkeit für die Schließung des Gymnasiums gibt und dass dieses auch mit zwei Eingangsklassen weiterbestehen kann. (...) Treffen Sie Ihre Entscheidung für den Erhalt unserer Schule, für die Sicherheit unserer Kinder und für zukünftige Schülergenerationen.“

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