Grissenbach. Auf einem der geplanten Bauplätze in Netphen-Grissenbach könnte der Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu Hause sein. Jetzt geht erst mal nichts mehr.

Gegen die geplante Fällung von fünf Ahornbäumen im Grissenbacher Hofgarten legt der Naturschutzbund Einspruch ein. Der Erhalt der Bäume sei „in Zeiten des Klimawandels mehr als notwendig“, schreibt Nabu-Kreisvorsitzende Prof. Dr. Klaudia Witte an Bürgermeister Paul Wagener. Sie sei „daher zuversichtlich, dass die Stadt Netphen hier eine Lösung findet, die den Erhalt der Ahornbäume ermöglichen wird“.

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Kanal könnte anders verlegt werden

Thorsten Görg hatte nach einer Anwohnerversammlung Widerspruch angemeldet. An dem Weg zum Friedhof sollen vier Bauplätze über den Gärten der parallel verlaufenden Straße Elmertsgarten und ein Bauplatz auf der Bergseite des Hofgartens ausgewiesen werden. Dazu müssen Kanal und Wasserleitung verlegt werden, bevor die Straße, bisher ein Wirtschaftsweg, erstmalig und zu 90 Prozent auf Kosten der Anlieger, ausgebaut wird. Weil das Wurzelwerk der Bäume beschädigt würde, sollen sie gefällt werden.

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Prof. Dr. Klaudia Witte, die auch Vorsitzende des Naturschutzbeirates beim Kreis Siegen-Wittgenstein ist, schlägt Alternativen vor: Wenn der Hofgarten zu einer 4,75 m breiten Straße ausgebaut werde, könnten die fünf Ahornbäume in die Straße integriert werden. „Zwischen den Bäumen gäbe es Buchten zum Ausweichen bei Gegenverkehr. Auch würden sich solche Buchten als Parkmöglichkeiten anbieten.“ Der Kanal könne in der Straßenmitte statt am Rand verlegt werden oder unterhalb der künftigen Bauplätze – dort wäre ein Anschluss an den Kanal im Elmertsgarten möglich. „Dies hätte für die Bauherren den Vorteil, dass sie keine oft störanfällige Hebeanlage einbauen und bezahlen müssten.“

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Bläuling fliegt erst nächstes Jahr wieder

Ganz anders bewertet der Naturschutzbund den Bauplatz in der Verlängerung des Hofgartens auf der Friedhofseite. Prof. Dr. Klaudia Witte hat dort den Großen Wiesenknopf entdeckt. Die Pflanze sei Eiablageplatz für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, „eins streng geschützte planungsrelevante Art“. Bevor eine Baumaßnahme begonnen werde, müsse ein Monitoring des Bläulings erfolgen. „Da die Flugzeit des Bläulings jetzt bereits vorbei ist, kann das Monitoring erst nächstes Jahr stattfinden.“ Bei Vorkommen des Bläulings müsse eine erfolgreiche Umsiedlung des Bläulings auf geeignete Nachbargrundstücke in Sichtweite nachgewiesen werden. Wenn die Stadt anders vorgehe, verstoße sie gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

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