Siegen. Ein Arzt soll neben seiner Praxis mehrere Firmen besessen und dem Finanzamt Siegen wichtige Angaben vorenthalten haben. Nun steht er vor Gericht.

Rund 331.000 Euro Steuern soll ein Siegerländer Arzt in den Jahren 2011 bis 2014 hinterzogen haben – allerdings nicht im Zusammenhang mit seiner Praxis, sondern mit diversen Firmen. Am Mittwoch begann die Verhandlung vor der 2. großen Strafkammer am Landgericht Siegen, in diesem Fall als Wirtschaftskammer.

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Der Mediziner im Rentenalter soll laut Anklageschrift an mehreren Gesellschaften mehrheitlich beteiligt oder deren alleiniger Besitzer gewesen sein. Dabei soll er dem Finanzamt in den betreffenden Jahren steuererhebliche Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht haben. In Summe geht es um rund 79.000 Euro Umsatzsteuer, 239.000 Euro Einkommenssteuer und etwas mehr als 13.000 Euro Soli. Aufgefallen war all das im Rahmen von Betriebsprüfungen.

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Zum Auftakt äußerte sich der Angeklagte nicht. Sein Verteidiger kündigte aber eine Einlassung für den weiteren Verlauf des Verfahrens an, der Angeklagte bestätigte das. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Sabine Metz-Horst berichtete von einem Verständigungsgespräch aus dem Mai 2019, an dem Kammer, Staatsanwalt und Verteidiger teilnahmen.

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Letzterer habe damals ausgeführt, dass der frühere Steuerberater seines Mandanten wichtige Unterlagen ohne dessen Wissen nicht weitergeleitet habe – inzwischen gibt es das Büro übrigens nicht mehr. Ein komplexes Firmenkonstrukt, innerhalb dessen die Hinterziehungen stattfanden, habe es nicht gegeben. Dies, so Sabine Metz-Horst, habe die Staatsanwaltschaft damals als „Schutzbehauptung“ eingeordnet. Die Taten seien als Serie und strukturiert angelegt gewesen.

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Der Angeklagte leistete Wiedergutmachungszahlungen – relevant im Hinblick darauf, dass es im Verständigungsgespräch auch um das in Betracht kommende Strafmaß ging. Im Raum stehen demnach eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oder eine Geldstrafe. Danach habe es keine weitere Einigung gegeben, aber „grundsätzlich ist die Kammer weiterhin zu Verständigungsgesprächen bereit“, wie Sabine Metz-Horst betonte.

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Die Bitte des Verteidigers, in bestimmte Unterlagen im Anschluss an den ersten Verhandlungstermin noch Einblick nehmen zu dürfen, erledigte sich. Für ein Selbstleseverfahren wurden allen Beteiligten Ordner mit allen relevanten Dokumenten überreicht, um diese nicht beim nächsten Termin verlesen zu müssen – die Frage des Verteidigers wurde dadurch bereits beantwortet.

Der nächste Termin ist am Donnerstag, 26. August.

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