Siegen. Prozess vor Landgericht: Angeklagter soll Frau auf Behindertentoilette am ZOB Siegen vergewaltigt haben. Ausraster im Gefängnis wegen Kleinigkeit

Zuletzt trat der Wittgensteiner als Zeuge im Hilchenbacher Mordprozess auf, wo er sich als väterlicher Freund des Angeklagten präsentierte. Lange Zeit war der 45-Jährige eine bestimmende Figur in allen Dingen, die im Kreis Siegen-Wittgenstein mit Drogen und weiterer Schwerkriminalität zu tun hatten. Mittlerweile ist es ruhiger um ihn geworden.

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Seit Donnerstag steht er aber erneut vor dem Landgericht: Vorfälle aus dem Jahr 2017 wurden bislang noch nicht juristisch aufgearbeitet und holen den Mann nun wieder ein. Es geht um eine Vergewaltigung, Beleidigungen, Bedrohungen und Amtsanmaßung. Bereits 2018 sei eine Hauptverhandlung begonnen, dann aber abgebrochen worden. Die Verteidigung habe seinerzeit eine Bewährungsstrafe angeregt, aber von der Gegenseite nicht bekommen.

Vergewaltigung und Amtsanmaßung: Übergriff auf Behindertentoilette am ZOB Siegen

Am 28. Mai 2017 soll der Mann laut Anklage mit den Worten „Polizei, aufmachen“, an die Tür der Behindertentoilette am Siegener Busbahnhof geklopft haben. Dort befanden sich ein Mann und eine Frau, der Angeklagte soll sie genötigt haben, sich nach Drogen durchsuchen zu lassen. Den Mann schickte er laut Aktenlage danach vor die Tür, bei der Frau soll er handgreiflich geworden sein und sie gegen ihren Willen intim berührt haben. Sie hatte sich aus ihrem Rollstuhl auf die Toilette gesetzt, konnte ihn schließlich wegschubsen, woraufhin der Beschuldigte verschwand.

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Sein Mandant werde zu diesem Vorwurf gar nichts sagen, sagt Verteidiger Andreas Trode, er bestreite die angebliche Sexualstraftat. Die Behauptungen der mutmaßlich Geschädigten stimmten nicht. Eine Aussage ist an diesem ersten Verhandlungstag nicht vorgesehen, beide Sachverständige sind nicht da. Als geladene Zeugin ist Kriminalhauptkommissarin Susanne Otto im Gericht: Sie hatte in ihrer Eigenschaft als Opferschutzbeauftragte mit der mutmaßlich Geschädigten zu tun. Dass die Vorsitzende sie direkt nach den Hintergründen ihrer Erinnerungen fragt, sorgt für Enttäuschung beim Verteidiger, der sich eines wichtigen Instruments beraubt fühlt.

Trotzdem versucht er später, die Aussage zu erschüttern, stößt allerdings auf eine selbstbewusste Zeugin, die Kontra gibt. Sie erinnert sich, die Frau damals selbst angerufen zu haben. Diese wollte aber zunächst keine Hilfe. Später sei ein Rückruf gekommen, bei dem sie dann erklärt habe, bei den Berührungen des Angeklagten Ekel empfunden zu haben. Unvermittelt sei die Anruferin auf ihren Freund gekommen, der ihr leider nicht habe helfen können. Persönlich hat Susanne Otto die Frau nicht getroffen.

Bedrohung von Justizbeamten: Häftling rastet im Gefängnis aus

Am 20. Juni war der Mann laut Anklage in der Justizvollzugsanstalt Attendorn, bekam Besuch von Mutter, Ehefrau und Tochter. Laut Ermittlungsakten rastete er gegen die anwesenden Justizvollzugsbeamten aus: Nachdem diese ihm klargemacht hätten, dass seine Frau im Besucherraum nicht einfach neben ihm sitzen dürfe, soll er die Beamten übel beschimpft und bedroht haben. „Ich reiße euch die Gedärme raus“, sei da gefallen.

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Eine Zeugin berichtet vor Gericht davon, dass er mit Gesten das Halsumdrehen angedeutet und sich entblößt habe. An letzterem hängt sich Verteidiger Trode ausgiebig auf, will zunächst wissen, ob sich die Zeugin aus eigener Kraft erinnert oder einfach den Inhalt ihres damaligen Aktenvermerks wiedergibt. Den habe sie am Vortag noch einmal gelesen. Trode verweist auf sehr ähnliche Wortlaute in verschiedenen Aussagetexten, möchte eine genaue Beschreibung des Geschlechtsteils: „Ich will das jetzt wissen. Was haben Sie gesehen?“

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Die Zeugin will „eigentlich nur Haut“ erblickt und sich dann weggedreht haben: „Ich wollte das gar nicht sehen!“ Der Angeklagte möchte sich einmischen, wird vom Anwalt aus Iserlohn gebremst: „Sie sind jetzt ruhig.“ Der Prozess wird am Mittwoch, 18. August, fortgesetzt.