Siegen. Neue Allgemeinverfügung gilt ab Samstag: Die Maskenpflicht in Siegen wird an einigen Stellen aufgehoben – wo sich viele Menschen aufhalten, nicht

Das Tragen einer Alltagsmaske ist weiterhin in einigen Bereichen der Siegener Unter- und Oberstadt verpflichtend. Das geht aus der ab Samstag, 5. Juni, geltenden Allgemeinverfügung der Stadt hervor. Sie gilt bis einschließlich Donnerstag, 24. Juni. Aber es gibt Änderungen.

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Die städtische Ordnungsbehörde führt die Maskenpflicht in der Brüder-Busch-Straße im Bereich ab Oberstadtbrücke bis zur Hindenburgstraße inklusive Stufenanlage zur Sieg weiter. Weiterhin gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske wie bisher auch für folgende Örtlichkeiten in der Oberstadt: Kornmarkt (Nr. 2 bis 34), Markt (Nr. 1 bis 49), Neumarkt (Nr. 1 bis 11), Pfarrstraße (Nr. 2 bis 6) sowie die Alfred-Fissmer-Anlage.

Wo Mindestabstände nicht nur kurz unterschritten werden, bleibt die Maskenpflicht

Aufgehoben wurde die Maskenpflicht in der Siegener Unterstadt im Bereich Kölner Tor und Bahnhofstraße sowie für das Weidenauer Einkaufszentrum. „Die Maskenpflicht wird in den Bereichen fortgeführt, in denen die Mindestabstände nicht nur kurzfristig unterschritten werden. Dies betrifft insbesondere die Stufenanlage an der Sieg und den Bereich Kornmarkt in der Oberstadt“, erläutert Ordnungsdezernent Arne Fries.

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Diese Bereiche werden von vielen Menschen gerne zum Verweilen genutzt, die Mindestabstände sind aufgrund des hohen Besucherandrangs gemessen an der begrenzten Fläche kaum einzuhalten. Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie ein Übersichtsplan auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de einsehbar. Sie kann außerdem bei der Universitätsstadt Siegen, Rathaus Siegen, Markt 2, Pforte/Eingangsbereich während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

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