Siegen-Wittgenstein. Die Landesregierung aktualisiert die Coronaschutzverordnung. Diese Lockerungen gelten bei einer dauerhaften Inzidenz unter 50
Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai, die Coronaschutzverordnung. Das sind die zusätzlichen Bestimmungen für Inzidenzen unter 50; alle anderen Vorgaben gelten weiter:
Gastronomie darf Innenbereich öffnen
Angehörige aus drei Haushalten sowie bis zu zehn Personen mit Tests aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich ohne Begrenzung treffen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.
Im Einzelhandel und in Reisebüros ist der Zutritt ohne Test erlaubt; für Trödel- und Krammärkte wird der Test verlangt.
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Die Gastronomie darf mit Testpflicht auch im Innenbereich öffnen, ebenso Mensen und Kantinen.
Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen Gäste ohne Kapazitätsbegrenzung aufnehmen.
Erlaubt sind: Tagungen und Kongresse mit höchstens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterfreiem Himmel und höchstens 250 Personen in Innenräumen, private Veranstaltungen mit höchstens 100 Gästen unter freiem Himmel und höchstens 50 Gästen in Innenräumen – jeweils mit Tests.
Bis zu 500 Zuschauer bei Kulturveranstaltungen
Alle berufsbezogenen Bildungsangebote sind wieder in Präsenz zulässig.
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sind zulässig für bis zu 500 Zuschauer mit bestätigtem negativen Test, ebenso der „nicht-berufsmäßige Probenbetrieb“ auch in Innenräumen.
In Museen und Galerien sind Führungen und begleitende Veranstaltungen möglich.
Kontaktsport und kontaktfreier Sport sind unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt, Kontaktsport und kontaktfreier Sport in Innenräumen für Getestete.
Zuschauer sind auf Sportanlagen unter freiem Himmel weiterhin nur auf Sitzplätzen, mit bis zu 33 Prozent der regulären Kapazität, höchstens 1000 Personen zugelassen; der Test ist nicht mehr erforderlich. In Innen-Sportanlagen dürfen maximal 500 Gäste auf Sitzplätzen zuschauen, dort allerdings mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster.
In Freibädern dürfen die Liegewiesen geöffnet werden, allerdings für nicht mehr als eine Person je sieben Quadratmeter.
Spielhallen und Wettbüros dürfen für Getestete geöffnet werden.
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Perspektive für Diskotheken und Clubs im September
Bei Inzidenzen unter 35 sind weitere Lockerungen geplant. Ab 1. September dürfen auch Diskotheken wieder öffnen und Feste stattfinden, sofern auch die Landesinzidenz unter 35 liegt.