Siegen-Wittgenstein. Das Kreisgesundheitsamt Siegen-Wittgenstein stellte mehrere Mängel bei der Corona-Schnellteststelle auf der Wilhelmshöhe in Freudenberg fest.

Die Auswahl ist mittlerweile groß: von der Drive-In-Bürgerteststelle bei der Tierarztpraxis in Arfeld über die Testzentren des DRK, Apotheken und Arztpraxen bis hin zu den Stationen kommerzieller, überregional aktiver Anbieter auf Parkplätzen, in oder vor Einkaufszentren. Sie bieten die für die Kunden kostenlosen „Bürgertestungen“ an, die jeder fast täglich braucht, der ein Geschäft aufsuchen, einen Krankenbesuch machen oder einen Friseurtermin wahrnehmen will. Manche haben darüber hinaus auch die – zu bezahlenden – PCR-Tests im Angebot, die bei einem negativen Ergebnis die Befreiung aus der Covid-Quarantäne ermöglichen. „Das hat richtige Relevanz“, sagt Torsten Manges, Sprecher der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein.

Vorige Woche ist die Liste der mittlerweile rund 80 Stationen um eine Position kürzer geworden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein und die Stadt Freudenberg haben dem „hi-Testzentrum“ auf dem Parkplatz von XXXLutz Express auf der Wilhelmshöhe in Freudenberg die weitere Durchführung von Corona-Schnelltests untersagt. Am vorigen Mittwoch hatten Mitarbeiter des Gesundheitsamts Mängel festgestellt, bei einer zweiten Besichtigung am Freitag sei „nichts davon abgestellt“ worden, berichtet Torsten Manges.

Nicht „ein einziger Test“ an Gesundheitsamt Siegen-Wittgenstein gemeldet

Im einzelnen hatte das Gesundheitsamt festgestellt, dass Testkits nicht korrekt beschriftet wurden, dass sie zu kalt gelagert wurden und deshalb keine verlässlichen Ergebnisse ermöglichten, dass Hygienebestimmungen nicht eingehalten wurden – so trugen Mitarbeitende keine FFP-2-Masken. Irritiert habe die Behörde zudem, dass „nicht ein einziger Test“ gemeldet worden sei, so Manges – obwohl diese Meldung Voraussetzung dafür ist, dass 18 Euro je Test auf das Konto des Betreibers überwiesen werden. Betreiber des Freudenberger Testzentrums war die „H.I.Competence Group“ mit Sitz in Gelsenkirchen, die Teststationen in ganz Deutschland betreibt. Eine Anfrage dieser Zeitung zu den Vorfällen in Freudenberg hat das Unternehmen, das in den Bereichen Reinigung, Security und Personaldienstleistung aktiv ist, nicht beantwortet.

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Grundlage für den Betrieb der Teststationen ist eine im März erlassene „Allgemeinverfügung“ des NRW-Gesundheitsministeriums, das „vorläufig mit der Leistungserbringung zur Vornahme von Bürgertestungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung einschließlich der nachfolgenden PCR-Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung“ beauftragt. Daran lehnen sich die Beauftragungen an, die die Kreise in den darauffolgenden Wochen ausgesprochen haben – eine der ersten in Siegen war das Drive-In-Testzentrum an der Siegerlandhalle.

Arbeiten unter Aufsicht

Das NRW-Gesundheitsministerium hat „Mindestanforderungen“ für den Betrieb von Teststationen festgesetzt: „Die Betreiberin/der Betreiber muss zuverlässig im Sinn des Gewerberechts und über Erfahrungen/Qualifikationen verfügen, die erwarten lassen, dass er eine Einhaltung dieser Standards gewährleisten kann.“ Wer nicht selbst Apotheker oder Arzt ist, muss eine Kooperationsvereinbarung mit einem Arzt oder Apotheker vorlegen oder einen Experten beschäftigen.

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An den Stationen eingesetztes Personal muss „nachweislich fachkundig“ oder entsprechend geschult sein. Dazu gehören „Sicherheitsbewusstsein für Hygiene, Kenntnisse der Anatomie und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen“ sowie praktische Übungen zu Test und persönlicher Schutzausrüstung. Mitarbeiter, die die Fachkunde noch nicht haben, müssen unter Aufsicht arbeiten, bis die Aufsichtsperson „sich überzeugt hat, dass diese die übertragenen Tätigkeiten beherrschen und anschließend stichprobenweise die richtige Durchführung der übertragenen Tätigkeit überprüft“.

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