Siegen. Die Verteidigung im Prozess gegen einen 37-Jährigen aus Siegen hält den Mann für schuldunfähig, die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe.

Im Verfahren gegen den wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Minderjähriger angeklagten K. standen am Montag, 10. Mai, am Landgericht Siegen die Plädoyers an – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Auch interessant

Wie das Gericht auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, hat die Verteidigung auf Schuldunfähigkeit plädiert und die Unterbringung des 37-jährigen Siegeners in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Urteil in Siegen am 11. Mai

Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Steuerungsfähigkeit aus und sieht eine Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung als angemessen an.

Das Urteil im Fall gegen den 37-jährigen Siegener wird am Dienstag, 11. Mai, erwartet.

Mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Siegerland gibt es hier.

Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook.