Siegen. Die Kundgebung am Unteren Schloss in Siegen ist zulässig, ein Demonstrationszug mit 800 Teilnehmern nicht. Begründung des OVG: Zu unübersichtlich
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat bestätigt, dass der Demonstrationszug des Bündnisses „Siegen gegen Rechts“ am Samstag, 8. Mai, nicht stattfinden darf. Die Kundgebung am Unteren Schloss bleibt davon unberührt. Wie berichtet war das Bündnis nach dem Verbot des Ordnungsamts zunächst vors Verwaltungsgericht Arnsberg gezogen, das – wie nun das OVG – die Beschwerde abwies.
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Die Veranstalter hatten argumentiert, dass auch eine große Teilnehmerzahl dem Infektionsschutz nicht im Wege stehe, so werde man etwa auch Mindestabstand und Masken sehr genau achten. Die Stadt hatte sich die Meinung von Gesundheitsamt und Polizei eingeholt und war zum Schluss gekommen, dass das sehr schwierig werde.
OVG verweist auf jüngstes Beispiel mit 200 Teilnehmern – habe nicht funktioniert
Das OVG bestätigt diese Auffassung: Das „öffentliche Vollzugsinteresse“ überwiege das Interesse der Veranstalter. Der erhebliche Eingriff in die Versammlungsfreiheit werde nicht verkannt, der Zweck der Veranstaltung sei aber nicht gefährdet, weil es ja auch noch die Standkundgebung gebe, begründet die Kammer. Das Ordnungsamt habe nicht verboten, sondern mit Einschränkungen verfügt, das sei verhältnismäßig. Der Demo-Zug werde nur deshalb gerechtfertigt untersagt, um eine Unterschreitung der Mindestabstände zu vermeiden, die konkrete Gefahr ergebe sich aus der erwarteten Teilnehmerzahl von 800 Personen, die grundsätzlich unübersichtlich sei.
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Ein solcher Zug bewege sich nicht regelmäßig sondern unterliege „regelmäßig (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe“, heißt es im OVG-Beschluss. So könnten sich etwa jederzeit Passanten anschließen oder Teilnehmer mit diesen ins Gespräch kommen. Das Gericht verweist auf einen anderen Demo-Zug mit bis zu 200 angemeldeten Personen, die Blöcke zu je 50 Menschen bilden sollten, die das OVG erlaubt hatte – demnach seien aber 450 Personen gekommen, Mindestabstände seien regelmäßig unterschritten worden. Den Streitwert von 5000 Euro muss „Siegen gegen Rechts“ zahlen.
Siegen gegen Rechts: Fatales Signal – zehntausende „Querdenker“ dürfen umherziehen
„Siegen gegen Rechts“ sieht in dem Verbot ein fatales Signal. So hätten sich Neonazis in Siegen am 1. Mai spontan auf der Straße treffen dürfen, deutschlandweit würden Demo-Züge von Coronaleugnern und „Querdenkern“ mit teils zehntausenden Teilnehmern ohne Maske oder Abstand genehmigt.
Das Bündnis Siegen gegen Rechts wird Samstag ab 14 Uhr die Kundgebung am Unteren Schloss durchführen, die zeigen soll, „dass in der Stadt Siegen kein Platz für Nazis ist.“
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