Siegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat den Demonstrationszug von „Siegen gegen Rechts“ untersagt. Am Samstag gibt es also nur eine Kundgebung.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat die Beschwerde von „Siegen gegen Rechts“ zurückgewiesen. Das Demoverbot, das die Stadt Siegen ausgesprochen hat und vom Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt wurde, bleibt also bestehen. Das hat die Veranstalter-Initiative am Freitagmorgen mitgeteilt. „Die Begründung für das Gerichtsurteil lautet, dass die zu erwartende Teilnehmendenanzahl eine Unterschreitung der Mindestabstände riskiere.“

Kundgebung am Schlossplatz findet statt

Stattfinden wird die Kundgebung am Unteren Schloss. Veranstalter ist Samstag, 8. Mai, 14 Uhr, das Bündnis „Siegen gegen Rechts“ zum Tag der Erinnerung ans Ende des Zweiten Weltkriegs. Auch gegen die Neonazi-Splitterpartei „Der dritte Weg“ mit „Stützpunkt“ in Siegen will das Bündnis ein Zeichen setzen.

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Das Siegener Ordnungsamt hatte den Demozug untersagt, der an die Kundgebung anschkließen sollte. und zur Auflage gemacht, dass nur die Standkundgebung am Schloss stattfinden darf. Bei einem Zug mit so vielen Teilnehmern könne angesichts der Pandemielage die Einhaltung der Mindestabstände nicht sichergestellt werden. Die Einschätzung teilten demnach Kreisgesundheitsamt und Polizei.

„Siegen gegen Rechts“ scheitert mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg

Dagegen hatte das Bündnis per Eilantrag Einspruch beim Verwaltungsgerichts Arnsberg eingelegt, den die Kammer am Mittwoch, 5. Mai, ablehnte. Danach reichte „Siegen gegen Rechts“ Beschwerde vor dem OVG ein. „Gerade nachdem viele Monate lang Demos und Zusammenkünfte erlaubt wurden, bei denen es Anlass zur Sorge gab, dass sich deren Teilnehmer nicht an die Corona-Schutzmaßnahmen halten, erscheint dem Bündnis ein Verbot unverhältnismäßig“, heißt es in einer Pressemitteilung. Bei der Veranstaltung wolle man „genauestens“ auf die Schutzmaßnahmen achten.

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„Die Nazis vom III. Weg selbst durften hingegen Mitte April ohne Abstände eine mehrtägige Versammlung in Zelten vor ihrem Büro abhalten“, stellt „Siegen gegen Rechts“ fest. Am 1. Mai sei eine spontane Ansammlung von 50 Nazis auf der Siegener Schlachthausstraße bewilligt worden. Auch deutschlandweite Demozüge für Corona-Leugnung und -Verharmlosung mit teils Zehntausenden ohne Masken oder Abstand seien genehmigt worden.

„Protest gegen Parteibüros, in denen an der Wiedererrichtung Nazideutschlands gearbeitet wird, scheint in den Augen der Stadt und des Bundeslandes NRW demgegenüber Einschränkungen des Demonstrationsrechtes trotz penibel ausgearbeiteter Hygiene-Konzepte zu rechtfertigen“, stellt „Siegen gegen Rechts“ fest. „Das Verbot reiht sich ein in verschärfte Bahnhofskontrollen zum Wochenende um den Tag der Befreiung wie auch Vorstöße zu einem neuen Versammlungsgesetz in NRW, das die Demonstrationsrechte massiv beschneiden soll.“

Protest gegen AfD-Parteitag wird vorbereitet

Zum 15. Mai organisiert das Bündnis ab 9 Uhr morgens den nächsten Protest gegen den Parteitag der AfD, zu dem sich gleich an zwei Wochenenden in Folge über 500 Menschen in der Siegerlandhalle in geschlossenen Räumen treffen dürfen.

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