Siegen-Wittgenstein. Nicht alle Fichten, denen Hitze und Borkenkäfer in Siegen und Umgebung zugesetzt haben, müssen entfernt werden. Sie taugen als Biotopbäume.
Mehrere Naturschutzverbände setzen sich dafür ein, einige abgängige Fichten auf Kalamitätsflächen als Höhlen- und Brutbäume zu erhalten. Der Landesbetrieb Wald und Holz unterstütze dieses Anliegen, wie es in einer Mitteilung des NABU-Kreisverbandes Siegen-Wittgenstein heißt.
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Stürme, heiße und trockene Sommer und in der Folge die Borkenkäferplage hätten vor allem in den vergangenen Jahren „zum Absterben von Waldbeständen in bisher nicht gekanntem Umfang“ geführt, schreibt der NABU. Vornehmlich seien bislang Fichtenbestände mittleren Alters und Fichtenalthölzer betroffen. Deren Beseitigung bringe auch Verluste an Bäumen mit Greifvogelhorsten oder Bäumen mit Spechthöhlen mit sich. „Bislang wurde davon ausgegangen, dass Greifvögel die Horste nach dem Absterben des Baumes nicht mehr zur Brut nutzen. In Einzelfällen konnte aber beobachtet werden, dass auch tote Bäume zum Brüten genutzt werden.“
Einzelne Fichten erhalten: Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein zeigt sich offen
Der Naturschutzbund (NABU), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die AG Greifvögel in der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) im Kreisgebiet hätten sich daher in einer Anfrage an den Leiter des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein gewandt. Es gehe darum „die Möglichkeit zu prüfen, ob solche Biotopbäume, evtl. mit einem umgebenden Kranz von Bäumen, stehen bleiben können“. Der Leitende Forstdirektor Manfred Gertz habe dies „grundsätzlich positiv beantwortet und die Unterstützung des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein im Natur- und Artenschutz zugesichert“.
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Im Staatswald und bei Kalamitätsnutzungen, die im betreuten Privat- und Kommunalwald durch das Forstamt begleitet werden, seien die Rahmenbedingungen des Artenschutzes stets im Fokus. Diese Zielsetzung werde flankierend durch die forstliche Förderung begleitet. So sehe die aktuelle Förderrichtlinie zur Räumung von Kalamitätsflächen nach Extremwetterereignissen vor, dass nicht forstschutzrelevantes Totholz auf der Fläche zu belassen ist. Dabei sollen mindestens zehn Bäume je Hektar auf der Fläche stehend oder liegend verbleiben, sofern nicht Gründe der Verkehrs- oder Arbeitssicherheit entgegenstehen.
Siegen-Wittgenstein: Biotopbäume bieten auch Schlafplätze und Zufluchtsorte für Tiere
„Biotopbäume sind gerade durch die Verluste der grünen Nadeln auch für Laien gut zu erkennen“, erläutert der NABU. Selbst wenn sie nicht weiter zu Brutzwecken genutzt werden, könnten sie, zusammen mit einer Gruppe von Totholz, einen wertvollen ökologischen Beitrag als Schlafplätze, Nahrungsbäume oder Zufluchtsorte für andere Baumbewohner wie Eulen und Käuze, Großkäfer, Hornissen oder Fledermäuse sein. Die vier Naturschutzorganisationen ermutigen daher alle betroffenen Waldbesitzer, solche Biotopbäume möglichst zu erhalten und gegebenenfalls auch benachbarte Bäume als Biotopbaumgruppe zu belassen.