Siegen-Wittgenstein. Die FDP Siegen-Wittgenstein und Dr. Peter Neuhaus beziehen Position gegen Corona-Regeln im Kreis. Es geht um Vorschriften für den Privatbereich.

Gegen die Allgemeinverfügung des Landrats vom Mittwoch regt sich Widerstand. Die Kreis-FDP positioniert sich in einer Stellungnahme dagegen, Dr. Peter Neuhaus von den Hilchenbacher Grünen legt Einspruch ein.

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Wir fordern die Verwaltung auf, den privaten Bereich nicht zu verletzen“, schreiben FDP-Kreisvorsitzender Peter Hanke und Guido Müller, Fraktionsvorsitzender im Kreistag. „Die aktuelle Phase der Pandemie rechtfertigt es aus unserer Sicht nicht, Grundrechte in Siegen-Wittgenstein einzuschränken.“ Für die FDP sei „die Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützte Privatsphäre“. Es geht um die Vorgabe, dass sich in privaten Räumen nur Menschen des eigenen Haushalts mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt aufhalten dürfen.

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Die Liberalen verstünden, dass die Kreisverwaltung reagieren muss, „aber privat bleibt privat“. Die FDP habe „starke Zweifel, ob die entsprechende Eingriffsregelung in private Wohnbereiche in der Allgemeinverfügung des Landrats den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.“

Dr. Peter Neuhaus, Hilchenbach: „Unverhältnismäßig, ja grausam!“

Dr. Peter Neuhaus erhebt Einspruch gegen die Regelung – sie habe „für mich und meine Familie erhebliche Folgen“. Zu Ostern könne er seinen 94-jährigen Vater – der zwei Mal geimpft sei – nicht empfangen, weil bereits die Mutter seiner Frau an dem Treffen teilnehme; und das, obwohl „ausreichend Coronatests zur Verfügung stehen und bei geeignetem Wetter die Zusammenkunft im Garten unter freiem Himmel stattfinden kann“.

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Die Reglementierungen des öffentlichen Raums „mögen plausibel sein, die jetzigen Eingriffe in meinen Privatraum sind aber insbesondere angesichts der mehr als ausreichenden Testmöglichkeiten weder plausibel, noch sind sie zwingend, sondern sie sind vor allem eines: unverhältnismäßig, ja grausam!“, so Neuhaus.