Siegen. Rund um die zentralen Plätze der Siegener Oberstadt muss ab Freitag eine Alltagsmaske getragen werden: Hier seien viele Menschen auf engem Raum.
Das Tragen einer Alltagsmaske ist ab Freitag, 26. März, auch in Bereichen der Siegener Oberstadt verpflichtend: Die städtische Ordnungsbehörde hat die entsprechende Allgemeinverfügung erweitert.
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Neu hinzugekommenen sind: Kornmarkt (Nr. 2 bis 34), Markt (Nr. 1 bis 49), Neumarkt (Nr. 1 bis 11), Pfarrstraße (Nr. 2 bis 6) und Alfred-Fissmer-Anlage. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 28. März.
Viele Menschen treffen sich an Wochentagen auf den Plätzen der Oberstadt Siegen
In diesen Bereichen, so die Stadt, sind an vielen Tagen viele Menschen unterwegs. „An normalen Wochentagen wird der Bereich inklusive der Treppenaufgänge von einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern genutzt, um sich zu treffen“, heißt es zur Begründung. Ebenfalls ist besonders während des Wochenmarktes der Bereich rund um die Marktfläche stark besucht, ein erforderlicher Mindestabstand werde dabei oftmals unterschritten.
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Das derzeitige Infektionsgeschehen mache es notwendig, „kritisch alle Bereiche zu beleuchten, in denen mit dem Zusammentreffen einer großen Anzahl an Menschen zu rechnen ist“.
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