Siegen. Siegener haben Fernweh aber sind unsicher: Kann man derzeit einen Urlaub planen? Warum die Verbraucherzentrale im Zweifel zur Pauschalreise rät.
Ein langer Lockdown-Winter neigt sich dem Ende zu – viele sind mehr als urlaubsreif. Doch ist bei der angespannten Corona-Lage eine Reiseplanung überhaupt sinnvoll? Die Verbraucherzentrale NRW in Siegen schafft einige Fragezeichen aus dem Weg.
Während im vergangenen Jahr die Frage nach kostenlosen Stornierungen für bereits gebuchte Reisen im Vordergrund stand, herrscht 2021 die Unsicherheit: Kann man überhaupt in den Urlaub fahren? Weltweit gibt es Reisewarnungen – und die Einstufungen als Risikogebiete ändern sich ständig. So ist seit Beginn dieser Woche Urlaub auf Mallorca beispielsweise wieder ohne Quarantäne möglich.
Verbraucherschutz Siegen empfiehlt sich gründlich zu informieren
Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte man sich vor einer Reise gründlich informieren, rät Verbraucherberaterin Astrid Goetze: „Was ist los an meinem Urlaubsziel, was schreibt die Seite des Auswärtigen Amts?“ Nach diesen Informationen richteten sich die Rechtsfragen: „Wenn es bereits vor der Buchung eine Reisewarnung gab, wird das mit der Stornierung schwierig.“
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Auch eine Rückholaktion des Außenministeriums für festsitzende Urlauber wird es in diesem Jahr nicht mehr geben: „Ist man einmal an seinem Urlaubsort und die Lage verschärft sich, liegt es in der eigenen Verantwortung, wieder zurück zu kommen.“
Siegener mit Pauschalreise besser gesetzlich abgesichert
In diesem Jahr rät Astrid Goetze dazu, die Pauschalreise einer Individualreise vorzuziehen: „Die Pauschalreise ist gesetzlich besser abgesichert, weil ich sie in einem bezahle. Und falls der Veranstalter pleite geht, gibt es hier eine Insolvenzabsicherung.“ Außerdem müsse man oft erstmal nur eine Anzahlung von höchstens 20 Prozent leisten und habe den Vorteil eines einzigen Ansprechpartners – anders als wenn man Flug und Hotel einzeln bucht. In letzterem Fall warnt Astrid Goetze: „Bei Individualreisen gilt nicht immer deutsches Recht – wenn ich zum Beispiel bei einer spanischen Airline buche.“
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Auch das relevanteste Kriterium in Corona-Zeiten erfüllt die Pauschalreise eher: die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung. „Pauschalreisen räumen dieses Recht überhaupt erst ein – Individualreisen nicht per se.“ Bei diesen seien Stornierungen nur möglich, bei „außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen“, also dann, wenn nach der Buchung das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Land ausspricht.
Tipps von der Verbraucherzentrale
Auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.nrw findet sich eine Checkliste für die Reiseplanung im aktuellen Corona-Jahr. Hier kann man bei der Buchung wichtige Punkte überprüfen.
Mit der „Flugärger-App“ der Verbraucherzentrale lassen sich Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen kostenlos berechnen und bei der Airline geltend machen.
Vorsicht bei Flexi-Tarifen, warnt der Verbraucherschutz Siegen
Vermehrt böten viele Anbieter aktuell bei der Buchung sogenannte Flexi-Tarife an, um Verbraucherinnen und Verbrauchern durch dynamisch buchbare Zusatzleistungen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Die Verbraucherzentrale rät hier zur Vorsicht. „Gucken Sie genau hin: Prüfen Sie, ob der Tarif tatsächlich auch für Ihre Reisezeit und Ihr Reiseziel greift und unter welchen Bedingungen die Reise dann tatsächlich kostenlos stornierbar ist.“ Ein „Flexi-Tarif“ an sich böte erstmal noch keine besondere Sicherheit – wie er es auf manchen Online-Portalen suggeriere.
Was Siegener besonders interessiert
Im Rahmen einer Telefonaktion zum Weltverbrauchertag am Montag und Dienstag hatten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ihre persönlichen Fragen an die Verbraucherzentrale zu stellen.
1. Ferien in Deutschland?
Eine Verbraucherin fragte sich beispielsweise, worauf sie achten müsse, wenn sie in den Sommerferien eine Ferienwohnung in Deutschland buchen möchte.
Aktuell gelte deutschlandweit noch ein Beherbergungsverbot für touristische Reisen. Sollte dieses Verbot bis zum Reisebeginn im August aufgehoben sein, rät die Verbraucherzentrale dazu, darauf zu achten, was für Corona-Verordnungen in anderen Bundesländern gelten: „Gibt es Testpflichten, Quarantänevorschriften?“
Auch wichtig sei es zu schauen, ob im Ferienwohnungsvertrag eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit vorgesehen ist. Auf diese könne man zurückgreifen, wenn es auf Grund von Corona am Urlaubsort zu massiven Einschränkungen käme. Bei einer Stornierung wegen Krankheit hingegen müsse die Verbraucherin mit Stornokosten rechnen. Deshalb der Ratschlag: „Man sollte in seiner Reiserücktrittsversicherung prüfen, ob diese Pandemien – wie Corona – einschließt.“ Denn in vielen Reiseversicherungen gebe es Corona-Ausschluss-Klauseln.
2. Hotel in Holland?
Auch für einen Urlaub in den Niederlanden sei es zunächst wichtig zu prüfen, ob eine „Beherbergung möglich ist und ob Sie gegebenenfalls nach Einreise in Quarantäne müssen“, rät die Verbraucherzentrale einem Verbraucher. Er plant, ein Hotel in Holland zu buchen. Außerdem für ihn im Vorhinein zu beachten: „Wenn man im Ausland ein Hotel bucht, gilt in der Regel kein deutsches Recht. Klären Sie dies vorher.“ Informationen zum Europäischen Verbraucherrecht erhält man unter www.evz.de.
3. Flugreise in Europa?
Eine andere Verbraucherin überlegt, im Sommer oder Herbst ins europäische Ausland zu fliegen. Ihre Frage: Soll sie den Flug jetzt schon buchen?
Da es sich bei einem separaten Flug um eine Individualreise handelt, müsse der Flugpreis in der Regel sofort bezahlt werden. Zudem gebe es keine Insolvenzabsicherung. Laut Verbraucherzentrale sei es deshalb „in Coronazeiten ratsam, den Flug erst kurz vor Reiseantritt zu buchen.“
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Da sich die Situation aber ständig ändern kann, sollten man auch die Entwicklung in dem Urlaubsland beobachten – und regelmäßig auf der Seite des Auswärtigen Amts vorbeischauen.
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