Siegen-Wittgenstein. Nur wenige Apotheken in Siegen-Wittgenstein werden kostenlose Coronatests anbieten. In der Regel stehen die erforderlichen Räume nicht bereit.

Einzelne Apotheken im Kreisgebiet werden in den kommenden Tagen kostenlose Coronatests anbieten. Dass es nach derzeitigem Stand nur wenige sein werden, liegt an den Vorgaben, wie Dr. Gero von Fircks, Sprecher der Apotheken in Siegen-Wittgenstein, sagt. „Die Apotheken sind eher zurückhaltend, weil nicht alle die räumlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen können.“

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Coronatests in Apotheken: Warum startete dieses Angebot nicht, wie angekündigt, am 8. März?

„Die Eckdaten stehen fest“, erklärt Gero von Fircks. Der endgültige Erlass habe aber nicht vorgelegen, „es wird wohl ein, zwei Tage länger dauern.“ Eine Allgemeinverfügung zur „vorläufigen Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen“ sei am Sonntag auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Mags) des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen, erklärt Torsten Manges, Pressesprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein. Laut diesem Papier – zunächst gültig bis zum 15. März – dürfen seit 8. März diejenigen Stellen Coronatests vornehmen, die bereits vorher „eine Diagnostik durch Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (PoC-Antigen-Tests) angeboten haben“. Wer neu hinzukommen möchte, benötigt die „Erteilung einer Beauftragung seitens der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde“. „Dem Kreis liegen erste Anträge vor“, sagt Torsten Manges. Das Gesundheitsamt gehe davon aus, dass die Genehmigungen kurzfristig erteilt werden können. Natürlich sei aber jeweils zu überprüfen, ob alle Vorgaben eingehalten werden.

Meldung vorgeschrieben

Wer Bürgertestungen anbieten möchte, braucht dafür eine Beauftragung der zuständigen Behörde.

Das Gesundheitsamt wird über jeden durchgeführten Coronatest umgehend informiert, ebenso natürlich über eventuell positive Ergebnisse.

Die Tests sind für die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos. Die Abrechnung erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Was müssen Apotheken in Siegen-Wittgenstein erfüllen, um testen zu dürfen?

Die Coronatests lassen sich nicht ohne Weiteres ins laufende Alltagsgeschäft der Apotheken integrieren. Das Konzept ist keineswegs darauf ausgerichtet, dass Menschen einfach in die nächstbeste Apotheke gehen und sich an der Theke spontan testen lassen können. Ein entscheidender Punkt: Für das Testgeschehen braucht es eigene Räume, die vom Verkaufsraum getrennt sind. Es muss die Möglichkeit zu ausreichender Belüftung und zur Einhaltung der gängigen Mindestabstände geben. Außerdem ist die Nutzung nur nach Terminvereinbarung möglich, damit es nicht zu Menschenansammlungen kommt – es sei denn, die Apotheke kann entsprechend großzügige Wartebereiche vorhalten. Darüber hinaus gelten die üblichen Hygieneregeln und die Anforderung, nur qualifiziertes Personal einzusetzen.

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Wieso zeigen bisher nur wenige Apothekerinnen und Apotheker Bereitschaft, die Tests anzubieten?

Der Grund für die Zurückhaltung ist simpel, wie Gero von Fircks deutlich macht: Apotheken sind rein baulich in der Regel nicht auf solche Konzepte ausgelegt, es fehlt schlicht an den notwendigen Räumen. Außerdem müssten ein bis zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die Testungen abgestellt werden, „die fehlen dann natürlich im Verkauf“. Gerade bei kleineren Teams sind dadurch Grenzen gesetzt. „Auch für uns kommt das räumlich und personell nicht in Frage“, sagt Gero von Fircks über seine „Apotheke zum Marienbörnchen“ in Kaan-Marienborn. Es gebe zwar auch die Möglichkeit, beispielsweise Pavillons auf Parkplätzen aufzustellen oder „Drive in“-Lösungen an Außenfenstern anzubieten – doch auch das sei nur in wenigen Fällen praktikabel. Der Apothekensprecher weiß bisher nur von wenigen Kolleginnen und Kollegen aus den rund 60 Apotheken im Kreisgebiet, die in die Testungen einsteigen möchten.

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Müssen die Vorgaben für die Testangebote so streng sein?

„Es ist schon ein bisschen kompliziert. Aber ich kann die Auflagen nachvollziehen“, betont Gero von Fircks. Auch, wenn laut Anlage zur Allgemeinverfügung „nur asymptomatische Personen getestet“ werden dürfen, gehe es schließlich um „potenziell infektiöse Patienten“. Bereits im Umgang mit Menschen mit Erkältungssymptomen würden derzeit Regeln gelten, an die vor der Coronakrise niemand gedacht hätte: Diese sollen auf keinen Fall einfach die Apotheke betreten, sondern anrufen – und dann kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zu ihnen nach draußen.

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