Das Urteil zur Kreuztaler Südumgehung mag die Gegner der Route 57 freuen. Einen richtigen Grund dafür haben sie nicht, meint Steffen Schwab.

Wie es jetzt weitergeht? Klar ist, dass der Bau der Kreuztaler Südumgehung zumindest in diesem Jahr nicht weitergeht – wenn man denn überhaupt den im Ferndorftal aufgeschütteten Damm als Anfang betrachten will. Vielleicht 2022, 23, 24, 25…, je nach dem, wie einfach sich das nun anstehende Nacharbeiten an der Planung gestaltet. So lange bleibt Kreuztals Innenstadt-Verkehrsproblem mit den Staus aus allen Richtungen ungelöst. Und so lange wird sich auch entlang der Route 57, vom Ausbau der B 62 zwischen Lützel und Erndtebrück vielleicht einmal abgesehen, nicht viel tun. Denn ohne die Kreuztaler Südumgehung ist die Ortsumgehungskette nicht vorstellbar.

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Die Gegner der Route 57 können frohlocken: Das umstrittene Straßenbauvorhaben ist ein Stück weiter in die Ferne gerückt. Nicht übersehen werden sollte aber, dass das Gericht keineswegs den Argumenten der Straßenbau-Kritiker gefolgt ist, sondern einen Abwägungsfehler – hier: mit dem Stellenwert privaten Eigentums – beanstandet. Politischer Wille fährt somit gegen die Wand von Verfahrens- und Verwaltungsrecht. Das mag man, im Sinne von Rechtsstaatlichkeit, begrüßen. Gestaltung von Zukunft – für die es, zugegeben, bessere Beispiele als die Route 57 gibt – funktioniert so aber nicht.

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