Siegen. In den Engpässen der Siegener Innenstadt ist das Zünden von Silvester-Feuerwerk verboten – überall dort, wo Mindestabstände schwer möglich ist.

Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen hat für den Silvester- und Neujahrstag, 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021, eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk in Innenstadt-Bereichen erlassen.

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Danach sind die Verwendung von Pyrotechnik sowie öffentlich veranstaltetes Feuerwerk in den folgenden stark frequentierten, publikumsträchtigen Abschnitten untersagt: Hindenburgstraße, Fürst-Johann-Moritz-Straße, Herrengarten, Am Bahnhof 1-19 und 40 einschließlich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), Bahnhofstraße 1-27 inklusive Siegbrücke, Scheinerplatz, Kunstweg, Brüder-Busch-Straße, Oberstadtbrücke, Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3 sowie in der Kölner Straße 64-66.

Siegener Ordnungsbehörde will mit Feuerwerksverbot Corona eindämmen

„In diesem Jahr ist der Infektionsschutz das oberste Gebot. In der Silvesternacht ist gerade die Innenstadt mit ihren ‘Engpässen’ ein beliebter Anlaufpunkt. Unser oberstes Anliegen ist, die Verbreitung des Coronavirus’ einzudämmen“, sagt Arne Fries als zuständiger Ordnungsdezernent. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass in den Silvesternächten insbesondere der Innenstadtbereich ein beliebter Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger ist, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung.

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„Die benannten Flächen sind beengt und schließen in vielen Bereichen mit Gebäuden oder einem natürlichen Gewässer (Sieg) ab. Ein Ausweichen und damit verbunden das Einhalten von Mindestabständen ist nur bedingt möglich“, so Fries. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Homepage www.siegen.de einsehbar.

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