Siegen. Angeklagten verbringen offenbar viel Zeit im Auto. Dabei reden sie über ihren Amphetaminhandel und ihre illegale Spielhölle. Die Polizei hört mit

„Das nächste Mal müssen wir aber wieder länger verhandeln“, betont Richterin Elfriede Dreisbach: Auch dieser Verhandlungstag vor dem Siegener Landgericht in Sachen Amphetamin-Handel und illegale Spielhalle ist ziemlich kurz ausgefallen. Weil eine Anwältin andere Verpflichtungen hat.

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Also werden nur gut 90 Minuten „Hörspiele“ konsumiert, die ersten Ergebnisse der Innenraumüberwachung im Auto eines der Hauptangeklagten aus dem März und April 2020. Dabei wird vor allem eines deutlich: Die beiden Herren haben sehr viel Zeit gemeinsam im Wagen verbracht, dabei vor allem über ihre Gewinne und Verluste beim abendlichen Zocken in ihrem privaten „Casino“ gesprochen.

Einmal wird ordentlich Geld gezählt, dann geht es um den Amphetamin-Eimer

Hin und wieder geht es allerdings um Dinge, die für Polizei und Staatsanwältin mit Hilfe des Hintergrundwissens auch für die Drogenanklage wichtig sind. Da wird über den Eimer gesprochen, in dem das Amphetamin in der Geisweider Bunkerwohnung aufbewahrt wurde, über die Qualität und Preise, über Schulden, die Kunden noch bei den Männern haben. Einmal wird ordentlich Geld gezählt.

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Vor dem Abspielen hat die Kammer noch schnell den Widerspruch der Anwälte zurückgewiesen. „Aus unserer Sicht liegt kein Beweisverwertungsverbot vor“, macht die Vorsitzende klar und begründet es ähnlich, wie am Vortag schon Staatsanwältin Tabea Schneider: Es habe keine Rechtsverstöße seitens der Polizei gegeben. „Die richtig spannenden Sachen kommen erst beim nächsten Mal“, betont die Anklagevertreterin.

Dann werden nach Plan weitere Aufnahmen aus dem Fahrzeug abgespielt, zudem sollen auch Teile der Telefonüberwachung ins Verfahren eingeführt werden.

Möglicherweise offener Vollzug für Angeklagten aus Siegen

Wenig ergiebig ist ein weiterer Versuch, zu einer Verständigung zu kommen. Auf Betreiben von Verteidigerin Katharina Batz haben sich alle ein zweites Mal zusammengesetzt, wobei es Batz vor allem darum geht, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten außer Vollzug setzen zu lassen. Ihr Kollege Petry bietet gar eine Sicherheitsleistung an. Wenn der Mann am Ende bei einer Strafe von viereinhalb bis sechs Jahren lande, müsse er wahrscheinlich nur noch drei davon verbüßen, möglicherweise im offenen Vollzug. Da bestehe keine Gefahr eines Absetzens. Und die vom Gericht erwartete Abschiebung des Mannes sei aus Sicht des Anwalts auch nicht zu befürchten, der werde eher dagegen kämpfen.

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Das alles wird von Elfriede Dreisbach referiert, die gleichzeitig die Staatsanwältin dahingehend zitiert, dass diese einer Aussetzung auf keinen Fall zustimme. Die Kammer selbst sehe angesichts des jetzigen Fortgangs der Hauptverhandlung auch keine besondere Möglichkeit mehr, das Verfahren durch eine Verständigung sonderlich zu verkürzen. Was der Anwalt aber anders gesehen habe. Von dieser Seite sollten auch noch Anträge in Richtung der Vertrauensperson kommen. Fortsetzung ist am Donnerstag, 10. Dezember.

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