Siegen. Vor Gericht in Siegen geht es um einen Laden für illegales Glücksspiel und Handel mit Amphetamin. Drei Männer sind angeklagt, einer sagt aus.


Im November 2019 bekommt die
Siegen
er
Polizei
einen anonymen Tipp. Im Haus
Sandstraße
10 soll es eine illegale „
Zockerbude
“ geben. Die nachfolgenden Überwachungen und Nachforschungen lenken den Verdacht auf zwei der Männer, die seit Dienstag im Saal 165 des heimischen Gerichtsgebäudes auf der Anklageseite Platz genommen haben.


Nebenher sollen sie bis zu ihrer Verhaftung im Sommer 2020 auch noch gut zwei Jahre lang recht eintragsreich in
Siegen
und
Mudersbach
mit
Amphetamin
gehandelt haben. Ein dritter Angeklagter hat regelmäßig bei dem Duo gekauft und einen Teil an vier Kunden weitervertrieben, damit seine Unkosten gedeckt.

Siegen: 45-Jähriger räumt vor Gericht Konsum von und Handel mit Drogen ein


Der 45-Jährige E. ist der einzige des Trios, der eine Aussage macht und seine Beteiligung auch schon bei der
Polizei
gestanden hat. Die Beamten hätten ihm nahegelegt, er könne seine Lage durch eine Aussage nur verbessern. „Oder willst Du in den Schrank?“, sei er gefragt worden. Was einer der Beamten später am Tag im Zeugenstand allerdings verneint.


Der Mann hat nach eigener Darstellung über lange Zeit seines Lebens
Drogen
konsumiert, zuletzt nach einem schweren Unfall wieder damit begonnen. Ihm sei gesagt worden, dass der nun mitangeklagte C. in Sachen
Amphetamin
angesprochen werden könne, das habe er dann auch getan. Zumeist will E monatlich 100 Gramm für 400 Euro erworben haben. 80 davon verkaufte er dann „mit einem Euro Aufschlag“ an vier Abnehmer weiter, den Rest verbrauchte er selbst.

Duo soll in Siegen mit strukturierter Arbeitsteilung Amphetaminhandel betrieben haben


Über die Lieferanten des C. oder dessen andere Kunden ist ihm nichts Konkreteres bekannt. „Man hörte einiges“, aber Genaues wisse er nicht. Die anderen beiden Männer schweigen. C. (38) und T. (34) haben nach Ansicht der Polizei eine sehr strukturierte Arbeitsteilung betrieben, „ohne den einen hätte der andere nicht funktioniert“. Und trotz einiger heftiger Auseinandersetzungen sei es immer wieder zu Versöhnungen gekommen, seien die Männer „die Vertrauensperson Nummer Eins“ für den jeweils anderen gewesen.


Dabei kümmerte sich C. um den Erwerb der
Drogen
, deren Vertrieb und die Anmietung des nötigen „Bunkers“, um das
Rauschgift
unauffällig zu lagern. T. war für dessen Verwaltung, die Buchführung und zum Teil auch schon einmal die Auslieferung zuständig.

Festnahme in Geisweid vor dem Drogenlager


Ein früherer Kunde berichtet davon, die beiden seien immer gemeinsam aufgetreten, wenn er seine Ware übernommen habe. Die meisten geladenen Zeugen verweigern allerdings die Aussage, weil ihre Ermittlungsverfahren noch laufen. Dafür wird allerdings im Zuschauerraum stetig gemurmelt, wo offensichtlich viele Verwandte und Freunde der drei Männer zu finden sind.


Als die Polizei die beiden Hauptangeklagten in
Geisweid
festnahm, sei T. gerade aus der angemieteten Wohnung gekommen, berichtet einer der Polizisten. C. hingegen hätte – wie meistens – im Auto vor dem Gebäude gesessen und es die ganze Zeit tunlichst vermieden, einen Schlüssel zum „Bunker“ zu besitzen. Für die Beamten hat der 38-Jährige damit die Konsequenzen aus einer früheren Begebenheit gezogen. 2015 wurde er wegen Besitzes und Beihilfe zu vier Jahren verurteilt, weil er eine Sporttasche mit zehn Kilo
Amphetamin
für einen Cousin im Keller seines Bruders versteckte. Dabei behielt er stets den Schlüssel und damit die Verfügungsgewalt. Dies habe C. wohl diesmal für den Fall eines Auffliegens vermeiden wollen, glaubt einer der Polizisten.

Spieltische in „Zockerbude“ an der Sandstraße sichergestellt


Während der Festnahme sei das Mobiltelefon des C, im Auto gegangen, beziehungsweise hätte sich die Freisprechanlage aktiviert, berichtet einer der Beamten weiter. Als eine Stunde später eine Durchsuchung der „Zockerbude“ in der
Sandstraße
auf dem Programm stand, „war der Laden abgeschlossen und leer“. Selbst in den Zeiten des ersten
Corona
-Lockdowns
hätte es dort wohl immer eine offene Tür für geladene Gäste und Betrieb gegeben.

Die Beamten fanden keine Kasse mehr, immerhin rund 3000 Euro in den acht Geldspielgeräten. Einen Teil der Schlüssel habe C. im Auto gehabt. Außerdem seien zwei Spieltische sichergestellt worden und es habe eine Annahme für Wetten gegeben. Alles ohne Zulassung. Die vermuteten Gewinne aus beiden Operationen hätten weder bei den Durchsuchungen noch auf Konten der Beteiligten gefunden werden können. Es gebe aber Hinweise auf Überweisungen an unbekannte Adressen. Das Gebäude sei über einen „Deutsch-Syrischen Freundschaftsverein“ angemietet worden. Am Mittwoch sollen weitere Polizisten gehört werden.


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