Siegen. Wo regelmäßig viele Menschen unterwegs sind, kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so die Stadt Siegen: Maskenpflicht in mehr Straßen.

Ab Dienstag, 17. November, gilt in weiteren Bereichen der Siegener Innenstadt eine Maskenpflicht : Die Stadt Siegen hat eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die bestehende vom 1. November erweitert.

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Mund-Nasen-Bedeckung nun auch in diesen Siegener Straßen:

Unterführung am Bahnhof zur Freudenberger Straße,

Wegführung bis zum Berufskolleg Technik entlang der Straße An der Unterführung bzw. Fußgängerweg unter der HTS bis zur Ecke An der Alche/Fischbacherbergstraße,

Hindenburgstraße

Fürst-Johann-Moritz-Straße

Herrengarten.

In diesen Straßen in Siegen gilt bereits Maskenpflicht

Am Bahnhof 1-19 und 40 (außerhalb ZOB)

Bahnhofstraße 1-27 inklusive Siegbrücke

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Scheinerplatz

Kunstweg

Brüder-Busch-Straße

Oberstadtbrücke

Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3

Kölner Straße 64-66

Hauptmarkt 2-16 in Weidenau (überdachter Bereich der Einkaufspassage).

Allgemeinverfügung der Stadt Siegen gilt bis Ende November

Die neue Allgemeinverfügung gilt ebenfalls zunächst bis zum 30. November. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es müsse regelmäßig damit gerechnet werden, dass der einzuhaltende Mindestabstand aufgrund einer größeren Zahl von Menschen nicht eingehalten werden könne – insbesondere am ZOB und in der engen Unterführung sei das der Fall, so die Stadt: Hier nutzten täglich viele Schülerinnen und Schüler den Weg.

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„Die Verpflichtung zum Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) in Bereichen mit erhöhter Personendichte ist ein geeignetes Mittel, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden. Der Schutz der Allgemeinheit (insbesondere der Gesundheit) überwiegt bei der Eindämmung des Virus das Interesse eines Einzelnen, daher ist die Anordnung auch angemessen und erforderlich.“

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