Siegen-Wittgenstein. Mit einem Inzidenzwert von 80,2 ist der Kreis Corona-Risikogebiet. Damit gelten verschärfte Regeln. Alle Maßnahmen im Überblick.

Mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von 80,2 – Stand 25. Oktober, 0 Uhr – gilt der Kreis Siegen-Wittgenstein als Risikogebiet Für diesen Fall sieht das Land NRW klare Regelungen vor, die Landrat Andreas Müller nach enger Absprache mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden in einer Allgemeinverfügung nun für das Kreisgebiet angeordnet hat, die seit Samstag, 24. Oktober, gilt.

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Demnach sind Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse ab dem vierten Tag nach der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept bei der zuständigen Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde.

Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig.

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.

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An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur Gruppen mit maximal fünf Personen treffen.

Die Regeln gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben aus der „Gefährdungsstufe 1“, teilt das Kreishaus weiter mit. Die Gefährdungsstufen können nach Vorgabe des Landes erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Siegen: Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt

Ergänzend zu diesen Vorgaben ordnet der Kreis auch in Außenbereichen außerhalb der konzessionierten Gebiete eine Maskenpflicht an. Das betrifft die Siegener Stadtmitte. Und zwar unweit des Bahnhofs, Am Bahnhof 1-19 und 40 (außerhalb des ZOB), die Bahnhofstraße und die Bahnhofstraßenbrücke sowie den Scheinerplatz und den Kunstweg. Zudem gilt die Maskenpflicht in der Brüder-Busch-Straße, auf der Oberstadtbrücke, an den Adressen Kölner Tor 4-10 und 1-3 sowie Kölner Straße 64-66.

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„Mit Sorge beobachten wir alle die aktuellen Corona-Entwicklungen – sowohl in Siegen-Wittgenstein als auch darüber hinaus“, so Landrat Andreas Müller. „In ganz NRW und auch bundesweit gab es in den letzten Wochen einen rasanten Anstieg der Covid-19-Fälle. Die Pandemie stellt uns auf eine harte Geduldsprobe. Gegenseitige Rücksicht und Achtsamkeit sind jetzt mehr denn je von uns allen gefragt“, so der Behördenleiter weiter.

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„Für den Alltag bedeutet das, dass sich neben der Einhaltung der Coronaschutzregeln jeder auch fragen sollte, welche persönlichen Kontakte und Zusammenkünfte wirklich zwingend notwendig sind. Die Einschränkungen der Kontakte auf ein Minimum ist notwendig, um so mögliche Hot Spots zu vermeiden und das Ausbreiten des Virus zu verlangsamen“, betont der Landrat.

Siegen-Wittgenstein: Wieder Mund-Nasen-Schutz im Unterricht

Am Montag, 26. Oktober, startet auch in Siegen-Wittgenstein wieder der Schulbetrieb. Das Land NRW hatte dazu bereits am Dienstag einheitliche Regeln erlassen: An allen weiterführenden Schulen gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. „Während zu Beginn der Corona-Pandemie vor allem ältere Menschen von der Krankheit betroffen waren, sind es aktuell auch viele Kinder und Jugendliche, die sich mit Covid-19 infizieren“, erläutert Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes.

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„Das hat gravierende Auswirkungen auf den regulären Schulbetrieb, aber auch auf die Arbeit des Kreisgesundheitsamtes“, so der Amtsarzt weiter. „Alleine während der letzten Woche vor den Schulferien mussten wir über 550 Kontaktpersonen aus Schulen und Kindergärten nach Hause schicken“, berichtet Dr. Grabe.

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Durch die Wiedereinführung der Maskenpflicht an weiterführenden Schulen wird nun einerseits das Ansteckungsrisiko unter Schülern und Lehrern vermindert. „Auf der anderen Seite müssen wir dann bei einem Coronafall nicht mehr die gesamte Klasse, sondern lediglich die Sitznachbarn im direkten Umfeld – also enge Kontaktpersonen – unter Quarantäne stellen“, erläutert der Gesundheitsamtsleiter.

„Die Maßnahmen der Landesregierung sind wichtig, um den Schülern in Siegen-Wittgenstein so weit wie möglich den Präsenz-Unterricht und damit auch ein Stück Alltag zu ermöglichen – auch, wenn dieser leider momentan mit vielen Einschränkungen verbunden ist“, unterstreicht Landrat Andreas Müller.

Krankenhäuser in Siegen-Wittgenstein: Verschärfte Besuchsregeln ab Montag

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten in der aktuellen Lage haben sich am Freitag die Vertreter aller Akutkrankenhäuser und der Reha-Kliniken im Kreisgebiet mit dem Gesundheitsamt auf folgende Regelungen verständigt – gültig ab Montag, 26. Oktober:

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Besuche im Krankenhaus können erst ab dem sechsten Tag des stationären Aufenthaltes erfolgen, also wenn der Patient bereits fünf Tage dort aufgenommen war.

Besucher, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen aktuell keine Patienten besuchen. Die Besuchszeiten teilen die Krankenhäuer auf Nachfrage mit.

Bei der Geburt im Kreißsaal, analog beim Kaiserschnitt im Operationsaal, kann der Ehemann beziehungsweise ein Angehöriger die werdende Mutter begleiten und später auch täglich für eine Stunde im Krankenhaus besuchen.

In der Kinderklinik ist weiterhin die Aufnahme eines Erwachsenen, in der Regel eines Elternteils, mit einem Patienten möglich.

Ausnahmen von diesen Regeln gelten für den Besuch schwer beziehungsweise kritisch kranker Personen, wie der Kreis mitteilt. „Für die meisten Krankenhauspatienten stellt aufgrund des Krankheitsbildes oder des Alters eine Corona-Infektion ein sehr hohes Risiko dar. Deswegen richten wir den dringenden Appell, diese Besuchsregeln auch einzuhalten“, betont Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamts. Die Reha-Kliniken haben bereits ein offizielles Besuchsverbot verhängt, um die Langzeitpatienten vor Infektionen zu schützen. Dieses gilt grundsätzlich auch für den Außenbereich.

xc

Zahlen steigen weiter

Allein am Mittwoch wurden dem Kreisgesundheitsamt 48 neue positive Corona-Testergebnisse mitgeteilt, die Zahl der Infizierten im Kreis stieg auf 248. 21 Menschen konnten parallel als genesen aus der Quarantäne entlassen werden.

Am Sonntag gab es einen Corona-Fall in einer Flüchtlingsunterkunft in Neunkirchen. „Seither sind alle Bewohner in Quarantäne“, teilt das Gesundheitsamt des Kreises auf Anfrage mit. Viele der gemeldeten Fälle vom Mittwoch „sind Kontaktpersonen aus der Einrichtung. Die Gemeinde Neunkirchen überwacht die Quarantäne und übernimmt die Verpflegung der Bewohner.“

Die Gefährdungsstufen können nach Vorgabe des Landes erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Siegen-Wittgenstein: Gaststättenverband höchst besorgt

„Es ist eine Katastrophe für unsere Betriebe“, sagt Lars Martin, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Westfalen und zuständig für den Geschäftsstellenbereich Siegen. Das habe „die Erfahrung mit einem partiellen Lockdown im Märkischen Kreis und im Kreis Olpe gezeigt.“ Reservierungen würden derzeit reihenweise abgesagt. „Wir können die Gäste nur weiter auffordern, Vertrauen in die Gastronomie zu haben. Wir sehen uns als Teil der Lösung, nicht des Problems“. Der Dehoga-Vertreter warnt davor, dass sich Zusammenkünfte aufgrund der Einschränkungen in Restaurants, Kneipen und Bars ins Private verlagern, wo im Gegensatz zu den Gastrobetrieben nahezu unmöglich zu kontrollieren sei, ob Maskenpflichten, Mindestabstände und Hygieneregeln eingehalten würden.

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Leiter des Kreisgesundheitsamtes Siegen-Wittgenstein hofft auf besonnenes Verhalten

„Erfahrungsgemäß – siehe Sommerferien – nehmen nach den Ferien die Infektionen aufgrund der Öffnung der Schulen wieder zu, wobei sich hier die Rückkehr zur Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen positiv auswirken könnte“, sagt Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Eine weitere Einschätzung ist nicht möglich, da insbesondere der Anteil der Reisenden in Risikoländer nicht bekannt ist.“ Angesichts des Trends in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene sei mit einer weiteren Zunahme an Infektionen zu rechnen. Grabe: „Letztlich wird entscheidend sein, in welchem Umfang die bekannten Regeln zur Vermeidung engerer Kontakte eingehalten werden.“

FDP Siegen fragt nach Vorgehen der Behörden bei Demo von Corona-Skeptikern

Die FDP-Fraktion fragt vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen zur Ratssitzung am 28. Oktober kritisch nach der „offensichtlich praktizierten Strategie von Polizei und Siegener Ordnungsamt“ bei einer Demonstration von Covid-Skeptikern Anfang der Woche an der Siegerlandhalle. Die Liberalen wollen wissen „ob das Ordnungsamt die Maskenpflicht bei dieser Demonstration nicht hätte konsequent durchsetzen müssen“, heißt es in dem Papier. „Vor dem Hintergrund der gerade erlassenen Allgemeinverfügung des Kreises wundert diese Vorgehensweise sehr.“ Die Kon­trolle der Maskenpflicht in anderen Innenstadtbereichen „würde dadurch unglaubwürdig“.

In einer weiteren Anfrage erkundigt sich die FDP, wie die Bürgerinnen und Bürger „von der Stadt – ausreichend – informiert worden sind“. Damit greife die Partei nach eigener Einschätzung „das Unbehagen in der Bevölkerung über die Informationspolitik zur tatsächlich derzeit geltenden Rechtslage auf“.

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