Siegen-Wittgenstein. Die Corona-Fallzahlen in Siegen-Wittgenstein steigen, der Kreis steht kurz vor dem kritischen Inzidenzwert von 50 und schärferen Schutzmaßnahmen
22 neue positive Corona-Testergebnisse sind im Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein am Mittwoch, 21. Oktober, eingegangen. 12 Personen konnten als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell gibt es damit 202 Infizierte im Kreisgebiet, der 7-Tage-Inzidenzwert liegt damit bei 46,6.
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Sieben der Neu-Infizierten kommen aus Siegen, drei aus Kreuztal, einer aus Neunkirchen, vier aus Nepthen, zwei aus Burbach, drei aus Freudenberg und jeweils einer aus Bad Laasphe und Bad Berleburg. Drei Personen sind momentan aufgrund einer Corona-Infektion im Krankenhaus, eine davon muss intensivmedizinisch behandelt werden. Wegen einer positiv getesteten Person in der „MINT-Kita“ in Dreis-Tiefenbach, wurde die Awo-Einrichtung komplett unter Quarantäne gestellt.
Wenn der Inzidenzwert in Siegen-WIttgenstein über 50 steigt
Sollte der Inzidenzwert die kritische Schwelle von 50 übersteigen (50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner), würde der Kreis offiziell als Risikogebiet gelten. Für Gebiete, die die „Gefährdungsstufe 2“ erreichen, hat das Land NRW im Rahmen einer aktualisierten Coronaschutzverordnung schärfere Regeln erlassen:
In der Öffentlichkeit dürften sich dann nur noch Familien und Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr würde eine Sperrstunde gelten, gastronomische Betriebe müssten schließen und der Verkauf von Alkohol wäre in dieser Zeit untersagt.
Private Feiern aus „herausragendem Anlass“ wie beispielsweise Hochzeiten dürften außerhalb der eigenen vier Wände nur mit maximal zehn Personen stattfinden.
Aktuell ist der Kreis mit einem Inzidenzwert von über 35 der „Gefährdungsstufe 1“ zugeordnet. Demnach gilt eine Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Gefährdungsstufen werden erst dann aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen den kritischen Wert unterschreitet. Sollte die 7-Tages-Inzidenz zehn Tage lang über 50 liegen, erlassen die Kommunen weitere Schutzmaßnahmen.
Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet. Wer zum Beispiel an einer regelwidrigen Versammlung im öffentlichen Raum teilnimmt, muss 250 Euro zahlen.
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