Siegen. 2018 wird eine dunkelhäutige Siegenerin in einer Neonazi-Kneipe rassistisch beleidigt und geschlagen. Jetzt könnte der Fall vor Gericht landen.

Eine Studentin mit dunkler Hautfarbe macht mit Freunden eine Kneipentour, in einem Lokal wird sie rassistisch beleidigt, geschlagen, ein brauner Mob verfolgt sie durch das nächtliche Siegen. So passiert an einem Abend im Mai 2018, mitten in der Stadt.

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Zwischenzeitlich saß die junge Frau selbst auf der Anklagebank – einer der Neonazis hatte sie wegen Beleidigung angezeigt. Aus der ursprünglichen Tat gegen die Studentin wurden noch keine juristischen Konsequenzen gezogen. Im November 2020 könnte es so weit sein.

Der Vorfall: Eine Kneipentour durch Siegen mit bösem Ende

Was war geschehen? Die junge Siegenerin zog an diesem Abend mit Freunden durch die Kneipen. Irgendwann landeten sie in dem Lokal, das unter den damaligen Besitzern bekannt war als einschlägiger Treffpunkt von Rechtsextremen. Das wusste die junge Frau ihren Angaben zufolge aber nicht. Sie und ihre Freunde gingen hinein, sie setzte sich an die Theke und wurde vom Kellner, der demnach auch ein T-Shirt mit einschlägiger Nazi-Symbolik getragen habe, rassistisch begrüßt. Die Studentin sprach die Wirtin darauf an. Was sie ebenfalls nicht wusste: Die Frau war die Partnerin des Kellners, das Paar ist aktiv in der Siegener Neonazi-Szene*.

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Es kam zur Auseinandersetzung, die Freunde der Studentin gingen dazwischen, sie Gruppe wollte die Kneipe verlassen. Weitere Gäste kamen von draußen herein, es habe sich eine Art Mob zusammengerottet, der die Gruppe bedrängte. Die Studierenden flohen, verfolgt von den Neonazis, und konnten sich schließlich ins Foyer eines nahen Hotels retten, dessen Portier die Tür bis zum Eintreffen der Polizei verriegelte.

Die juristische Aufarbeitung: Zuerst muss das Opfer vor Gericht

Nach erst etwa anderthalb Jahren fand sich die junge Frau als Angeklagte vor Gericht wieder – einer der Gäste der Kneipe hatte sie angezeigt, weil sie ihn und andere in dem Lokal als „Nazischweine“ beschimpft habe. Die geladenen Zeugen bestätigten nach Informationen dieser Zeitung die Geschichte des Opfers: Der Mann war im Biergarten der Kneipe, als im Innern die Auseinandersetzung zwischen der Studentin und der Wirtin begann, und kam rein, um der Wirtin zu helfen. Die hatte behauptet, dass die junge Frau die Zeche habe prellen wollen.

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Der Justiz wurde klar, dass sich hier die falsche Person verantworten musste, die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch. Das Verfahren gegen das Nazi-Paar, Wirtin und Kellner, sollte dann im Februar 2020 eröffnet werden, fast zwei Jahre nach dem Vorfall. Es wurde auf März verschoben und fiel dann dem Corona-Lockdown zum Opfer.

Die mutmaßlichen Täter kommen aus der Siegener Neonazi-Szene

Zwischenzeitlich war ein weiterer Gerichtstermin anberaumt worden: Wieder nicht gegen die mutmaßlichen Täter (Namen sind der Redaktion bekannt), sondern gegen den Gast, der die Studentin wegen angeblicher Beleidigung angezeigt hatte. Es handelt sich nach Informationen dieser Zeitung um einen Mann aus Wilnsdorf (auch sein Name ist der Redaktion bekannt), der auch in einer rechtsextremistischen Splitterpartei mit Niederlassung in Siegen aktiv ist – die sich wiederum in der Nähe besagter Kneipe befindet. Ihm wird Falschaussage vorgeworfen, weil er nach Ansicht des Gerichts die angebliche Beleidigung in der Kneipe gar nicht gehört haben konnte – er war ja im Biergarten. Der Prozess platzte allerdings im Sommer diesen Jahres, der Angeklagte erschien nicht vor Gericht.

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Der Kellner mit den rassistischen Sprüchen und den Nazi-Symbolen auf seinem Shirt fiel in der Zwischenzeit unter anderem auf, weil er nach dem Fußballspiel TuS Erndtebrück–Hamburger SV im August 2018 Polizeibeamte angriff: Nach dem Spiel im Leimbachstadion hatten sich Personen aus dem Neonazi-Dunstkreis wiederum in besagter Kneipe versammelt, die Polizei griff ein. Dabei kam auch Pfefferspray zum Einsatz, das die Wirtin und Freundin des Mannes erwischte, der die Beamten daraufhin angriff. Auf der Facebookseite der Kneipe mutmaßte die Inhaberin, dass der Polizeieinsatz ein „Racheakt“ gewesen sei, weil man ihr im Fall der Studentin nichts habe nachweisen können. Der Post wurde wieder gelöscht, der Betreiberin inzwischen die Lizenz entzogen. Auch der Vorfall ist wohl noch nicht juristisch aufgearbeitet. Der Mann ist für seine Aktivitäten in der rechtsextremen Hooligan-Szene des Siegerlands („Bärensturm“) bekannt. Vor einigen Jahren hatte er schon einmal einen Polizisten angegriffen und saß auch schon im Gefängnis.

Die Siegener Justiz hat einen Teil des Verfahrens neu terminiert

Dem Gericht ist bekannt, dass es am Tag des Vorfalls in der Kneipe eine verbale Auseinandersetzung „über politische Gesinnungen“ gab, dass es daraufhin zu an dieser Stelle unwiederholbaren Beleidigungen kam, dass Gewalt mindestens angedroht wurde, dass das Opfer aus der Gaststätte gedrängt wurde, ebenso eine ihrer Begleiterinnen, ein Mann habe sie dabei mit dem Kopf vor einen Türrahmen gestoßen. Die Lebensgefährtin des Mannes und Inhaberin der Kneipe habe das Opfer ebenfalls beleidigt und ihr auf der Straße, wo die Auseinandersetzung weiterging, ins Gesicht geschlagen. Die Anklage datiert laut einer Gerichtssprecherin von August 2019, das inzwischen wohl Ex-Paar sollte sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

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Nachdem das Verfahren Corona-bedingt platzte – genauso wie der Prozess gegen den Mann, der die Studentin angezeigt hatte – ist nun diese zweite Sache für November vor Gericht terminiert. Nach Angaben des Siegener Gerichts hänge das erste Verfahren da mit dran, es sei üblich, dass die Fälle gemeinsam verhandelt werden, wenn alle Prozessbeteiligten einverstanden sind.

Die junge Frau wohnt nicht mehr in Siegen. Sie sei von der Tat massiv eingeschüchtert und von der zähen Aufarbeitung enttäuscht. Sie möchte am liebsten nicht mehr über den Vorfall reden, heißt es dazu aus ihrem Umfeld.

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