Siegen-Wittgenstein. Dass Integrationshelfern ihr Verdienstausfall wegen Corona erstattet wird, stößt im Kreistag Siegen-Wittgestein auf Widerspruch.

Integrationshelfer begleiten Kinder mit Behinderung im Schulunterricht und auf dem Schulweg – natürlich nicht während des Lockdown. Weil aber nur tatsächlich geleistete Stunden bezahlt werden, „drohten Einnahmen wegzubrechen“, berichtet Jugendamtsleiterin Pia Cimolino.

Gleichstellung für freie Träger

Wer nachweist, dass er „in seiner Existenz“ bedroht ist, bekommt 75 Prozent seines Einkommens erstattet – wenn er im Gegenzug seine Bereitschaft erklärt, die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu unterstützen. So sieht es das „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz“ vor. „Damit wird verhindert, dass ganze Strukturen zusammenbrechen“, erklärt die Jugendamtsleiterin. Für zehn Träger von Integrationshilfen wurden bisher 343.000 Euro bewilligt, für den Bereich der Autismustherapie 12.000 Euro.

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In einem Dringlichkeitsbeschluss war der 75-Prozent-Zuschuss durch den Kreis mit eigenen Mitteln auf 100 Prozent aufgestockt. „Das war klug“, sagte Horst Löwenberg (DPWV) im Jugendhilfeausschuss. Auf diese Weise würden die Beschäftigten freier Träger den Angestellten in Behörden gleichgestellt.

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CDU stimmt im Kreistag dagegen

Im Kreistag gab es dagegen Widerspruch; die Dringlichkeitsentscheidung wurde nur mit 28 gegen 21 Stimmen genehmigt. Bernd Brande­mann (CDU) sprach sich gegen die „Sonderbehandlung“ aus. „Schofelig“ fand das Ullrich Georgi (Linke). Schließlich stehe das Geld bereit: „Sie wollen auf dem Rücken der Betroffenen sparen.“ Michael Sittler (SPD) warnte davor, die freien Träger in Gefahr zu bringen: „Wir brauchen die Leute.“

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