Olpe/Hilchenbach. Pinkelpause mit fatalen Folgen: Der Angeklagte sah in Hilchenbach-Grund den Twingo – „Eine Kurzschlusshandlung“, sagt er im Olper Gerichtssaal.
Es sei eine „fatale Idee“ gewesen, auf die der Angeklagte am 19. Juni 2019 gekommen war, wird Amtsrichter Richard Sondermann im Urteil sagen. Der 20-Jährige auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts sieht das am Dienstag, 23. Juni, ähnlich: „Ich weiß auch nicht warum. Ich mache doch so etwas nicht“, sagt er auf die Frage, warum er ein fremdes Auto angesteckt hat. Das bleibt ungeklärt.
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Die Tat: Pinkelpause in Hilchenbach-Grund mit fatalen Folgen
Der Kirchhundemer war an jenem Samstag mit einem Freund zwischen Sauer- und Siegerland unterwegs, der Kumpel musste irgendwann mal, an einem Parkplatz in Hilchenbach-Grund. Der Angeklagte stieg ebenfalls aus und sah auf dem Parkplatz einen Renault Twingo, der dort als Werbeträger für den Hilchenbacher Saunaclub „Schwarze Tulpe“ diente. Was nun geschah, bezeichnet er vor Gericht als „Kurzschlusshandlung“: Mit einem Stein warf er ein Seitenfenster ein, holte einen Kanister aus seinem Wagen und goss Sprit auf die Hinterbank des Twingo: „Nicht viel, nur einen Schluck.“
Er habe gedacht, dass es Diesel sei, sagt der Angeklagte, es war aber Benzin – deutlich leichter entflammbar. Er beugte sich dann in den Twingo zündete die Flüssigkeit an. „Ich wundere mich, dass Ihnen nichts passiert ist“, sagt Richter Sondermann. Danach seien sie Richtung Zinse gefahren, berichtet der Mann, kehrten wieder um und da kam ihnen schon die Feuerwehr entgegen. Einem Vorbeifahrenden war der Wagen aufgefallen, der Angeklagte wurde ermittelt, als Zeuge vernommen und schnell auch als Beschuldiger. Er legte ein Geständnis ab, wie auch im Gericht.
Autistische Störung und gesundheitliche Probleme beim Angeklagten festgestellt
Es geht vor Gericht um das Strafmaß: die Versicherung nennt als Schadenssumme 5600 Euro, der Besitzer des geleasten Twingo, der „drei Saunaclubs und noch einen Getränkehandel“ betreibt, führt weitere Kosten an.
Auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe wird Jugendstrafrecht angewendet, der Mann war zur Tatzeit 19, also noch Heranwachsender. Erst mit 18 wurde bei ihm eine autistische Störung festgestellt, dazu kommen gesundheitliche Einschränkungen. Verteidiger Dominik Tigges gibt die nicht erklärbare Motivation seines Mandanten als mögliches Indiz für dessen Erkrankung an.
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Alle Beteiligten sind sich einig: Jugendarrest oder eine Strafe wäre bei der großen Haftempfindlichkeit des Angeklagten die schlechteste Lösung. Durch diverse gesundheitliche Probleme habe er eine deutliche Reifeverzögerung. Richter, Schöffen und Verteidiger stimmen aber Staatsanwalt Fabian Glöckner zu: Brandstiftung ist ein Verbrechen und würde normalerweise deutlich schwerer bestraft. Das müsse dem Angeklagten immer deutlich sein.
Das Urteil: Auflagen, Geldbuße und Versicherungsforderungen zahlen
Am Ende steht eine einjährige Betreuungsweisung sowie die Verpflichtung, ein Jahr zur Autismus-Beratungsstelle des Kreises zu gehen, soweit die Kosten übernommen werden und die dortigen Fachkräfte die Gespräche für nötig halten. Schließlich wird eine Geldbuße von 750 Euro fällig. Bewusst überschaubar, weil noch die Versicherungsforderungen auf ihn zukommen. Aber auch nötig, findet selbst der Verteidiger.
Wenn das Urteil rechtskräftig werde und er sich nicht an die Auflagen halte, könne es vier Wochen Arrest geben, warnt der Vorsitzende. Der nunmehr Verurteilte nimmt das Urteil an. „Es tut mir leid. Das kommt nicht mehr vor“, hat er im letzten Wort versprochen.
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