Hilchenbach. Die Kommunalaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein entscheidet über KAG-Beiträge in Hilchenbach – die Heinsberger Straße kann aufatmen.

Die Anwohner der Heinsberger Straße müssen nicht mehr mit Beitragsbescheiden rechnen, mit denen sie zu Kostenbeiträgen für die Sanierung ihrer Straße herangezogen werden. Das hat die Kommunalaufsicht des Kreises entschieden und damit die Entscheidung der Stadt Hilchenbach bestätigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW war bei der turnusmäßigen Überprüfung der Hilchenbacher Finanzen auf den Vorgang gestoßen und hatte die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Heinsberger Straße: „Vertrauenstatbestand begründet“

Der Rat habe „abschließend einen Vertrauenstatbestand gegenüber der betroffenen Bevölkerung begründet“, zitiert die Verwaltung aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Bei der vorangegangenen Diskussion sei „in großem Umfang Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber der Bevölkerung herbeigeführt“ worden. Auch damit habe die Stadt die Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erfüllt.

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Wenn in einer Straße nur die Fahrbahnoberfläche abgefräst und neu aufgetragen wird, zahlt das die Stadt allein. Wenn dagegen auch am Unterbau gearbeitet werden muss, gilt das als Straßenausbau, für den KAG-Beiträge zu erheben sind. In der Heinsberger Straße hatte sich der größere Ausbaubedarf, obwohl von vornherein erwartet, erst nach Beginn der Fräsarbeiten bestätigt.

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Siedlung: Weisung von der Kommunalaufsicht

Nach diesem Muster wollte der Rat auch in der Siedlung vorgehen, wo die Ringstraße eigentlich schon 2019 erneuert werden sollte – sobald die Stadtwerke dort ihre neue Wasserleitung gebaut haben. In dem Beschluss ist die Rede von einer „Asphalt-Tragdeckschicht“, also einer Unterbau wie Oberfläche erfassenden Sanierung.

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Dieses Vorgehen wie in der Heinsberger Straße sei in der Siedlung technisch nicht möglich, hatte die Verwaltung argumentiert. Die Kommunalaufsicht gibt nun dem Bürgermeister Recht: Der Ratsbeschluss, in der Siedlung keine KAG-Beiträge zu erheben, sei rechtswidrig. Bürgermeister Holger Menzel ist von der Kreisverwaltung angewiesen worden, den Beschluss vom 27. Februar 2019 zu beanstanden. In seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juni, muss der Rat nun seinen Beschluss zur Siedlung aufheben.

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