Hilchenbach. Kontaktverbot: Über die Mehrzahl der Bußgeldbescheide in Hilchenbach wird wohl das Gericht entscheiden.

103 Verstöße gegen die Corona-Schutzbestimmungen hat der Hilchenbacher Ordnungsdienst bisher festgestellt, in der überwiegenden Zahl der Fälle ging es um Verstöße gegen das Kontaktverbot. Oft reiche die pure Präsenz der städtischen Streife, berichtet Jörg-Heiner Stein, Leiter der Zentralen Dienste, auf Anfrage dieser Zeitung: „Wir geben den Leuten ja auch ein bisschen Zeit, sich zu zerstreuen.“ Manchmal genüge eine Ermahnung. In bisher 36 Fällen wurden allerdings auch Bußgeldverfahren eingeleitet. „Ein Großteil davon wird vor Gericht landen“, schätzt der Fachbereichsleiter.

Im Hauptausschuss hatte Sven Wengenroth (Linke) nachgefragt und sich nach „hohen Bußgeldern“ erkundigt. „Da gibt es keinen Spielraum nach unten“, antwortete Jörg-Heiner Stein. In der Regel wird die 200-Euro-Buße für den Verstoß gegen das Kontaktverbot verhängt. In einem Fall ging es um einen Verstoß im gastronomischen Bereich, der mit 1000 Euro Buße geahndet wurde.

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Bußgeld ist für Jugendliche teuer

Die Höhe des Bußgeldes, so vermutet Stein im Gespräch mit dieser Zeitung, dürfte den Ausschlag geben, dass bisher erst drei Bußen ohne weiteren Widerspruch bezahlt wurden – in der Regel trifft es junge Leute mit entsprechend niedrigem Budget. Derzeit laufen die Anhörungsverfahren, drei Bescheide wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Nach den Lockerungen der Kontaktsperre – inzwischen dürfen sich Personen aus zwei Haushalten treffen – ist mit einem Abebben der Sanktionen zu rechnen. Jörg-Heiner Stein: „Es macht keine große Freude, hinter den Gruppen herzugehen.“

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Schulturnhallen noch nicht ab 18. Mai

Bürgermeister Holger Menzel berichtete über die schwierige Umsetzbarkeit der Schutzvorschriften für die Öffnung von Einrichtungen: „Was wir von unserer Seite tun können, werden wir sofort machen.“ Eine Öffnung der Turnhallen, die von Schulen und Vereinen zugleich genutzt werden, sei „möglicherweise noch nicht zum 18. Mai“ möglich. Abstandsgebote und Handhygiene seien der wichtigste Schutz, erinnerte Menzel – auch in den Schulen. Dort werde in allen Kommunen des Kreises auf das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln verzichtet und auf das Händewaschen mit Seife verwiesen. Bei den älteren Kindern und Jugendlichen könne „eine Fehlnutzung nicht ausgeschlossen“ werden, und die Jüngeren an den Grundschulen wüssten womöglich mit der Desinfektionslösung nicht richtig umzugehen.

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