Siegen. Wegen Corona wurde der Burbach-Prozess acht Wochen lang unterbrochen. In der Siegerlandhalle wurde er nun unter besonderen Umständen fortgesetzt.
Nach gut acht Wochen Pause wegen der Corona-Pandemie ist am Mittwoch der Burbach-Prozess im Hüttensaal der Siegerlandhalle fortgesetzt worden - nachdem die Stadt Siegen die Halle wieder zur Verfügung stellen konnte.
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Noch kein Umzug in Siegener Gerichtsgebäude
An einen Umzug ins Gerichtsgebäude ist trotz der mittlerweile auf zehn Personen reduzierten Gruppe der Angeklagten erst einmal nicht zu denken. Dafür herrscht im Saal selbst weitgehend Normalität. Vom größeren Platzbedarf einmal abgesehen. Der Umzug war einmal angedacht, ließe sich mit den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln aber nicht verbinden.
Dazu gehört an diesem ersten Tag, dass jeder der fünf Kammermitglieder einen eigenen Tisch bekommt, mit Lücke zur nächsten Person. Auch Anwälte und Angeklagte sitzen „auf Lücke“. Wurden bislang Mikrofone weitergereicht, hat jetzt jeder Verteidiger ein eigenes, das jeweils nach dem Termin desinfiziert wird. Sollte ein Mandant es benutzen, muss er einen Überzug verwenden. Und schließlich gebe es auf Wunsch auch mobile und transparente Spuckschutzwände, „wenn sich einer von Ihnen nicht sicher fühlt“, sagt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach zur Eröffnung dieses 41. Verhandlungstages.
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Wachleute und Polizisten in Burbach als Nazis beschimpft
Rein verfahrenstechnisch steht nicht viel auf dem Programm. Die Kammer verliest Wachbucheinträge und beigezogene Akten zu verschiedenen Anklagepunkten. Da geht es immer wieder um betrunkene und aggressive Bewohner, um die herbeigerufene Polizei und deren Aufnehmen von Sachverhalten und Strafanzeigen. Nachdem ein Bewohner etwa die Wachleute und Polizisten als Nazis bezeichnet, ist für einige Sicherheitsmänner der Punkt erreicht, wo sie ohne Anzeige nicht mehr weitermachen möchten.
Zu oft, heißt es in den Papieren, seien sie beschimpft, angegriffen und beleidigt worden, hätten es ohnehin schon eher locker und nachsichtig mit der Anwendung der Ordnungsregeln genommen. Das Problemzimmer, zum Teil auch als Panikraum bezeichnet, ist den Polizisten als solches nach diesen Aufzeichnungen bekannt. Zumindest als Ort, an den aggressive Bewohner nach Übergriffen gebracht werden, wo dann etwa Handfesseln der Wachleute gegen solche der Polizei ausgetauscht werden.
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Keine Maskenpflicht im Gerichtssaal in Siegen
In einem späteren Zusammenhang wundert sich einer der Sozialbetreuer darüber, dass Bewohner nach Vorfällen ins Problemzimmer gekommen sind, obwohl es dies doch gar nicht mehr gebe. Zugleich beklagt der Verfasser des Eintrags, dass die Wachleute entgegen der Vorschriften keine Rücksprache mit ihm oder einem Kollegen gehalten hätten, bevor solche Maßnahmen ergriffen würden. Möglicherweise, weil dem Bewohner etwas angetan werden sollte. Die handschriftlichen Teile und Signaturen der Akten sollen am nächsten Verhandlungstag in zwei Wochen in Augenschein genommen werden.
Um Ansammlungen am Richtertisch zu vermeiden, sollen die Beteiligten dies über einen Monitor, möglicherweise auch mehrere, oder per Laptop tun. Eine Maskenpflicht besteht im Saal nicht, obgleich einige Anwälte und auch Ersatzrichter Dr. Fadi Al-Deb’i ihre Gesichtsbedeckung die ganze Zeit über tragen. Ansonsten ist die Benutzung nur vom Eingang bis zur Tür des Sitzungssaals verpflichtend. In zwei Wochen sollen wieder Zeugen geladen werden. Über eine Fortsetzung des abgetrennten Verfahrens gegen den früheren Wachmann K. hat die Kammer noch nicht entschieden.
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