Siegerland. Im Mai dürfen wieder Gottesdienste in Kirchen gefeiert werden – aber unter anderen Vorzeichen. So sollte etwa auf das Abendmahl verzichtet werden.

Nachdem viele Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Siegen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bislang auf digitale Angebote ausgewichen sind, laden sie jetzt nach und nach wieder Gläubige in ihre Kirchen ein.

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Allerdings unter anderen Vorzeichen: mit Mundschutz-Pflicht, Abstandsregeln und ohne Gesang. Den Anfang machen am Sonntag, 3. Mai, die Siegener Nikolai-Kirchengemeinde und die Kirchengemeinde Burbach. Am 10. Mai werden voraussichtlich weitere Gemeinden folgen.

Wo Gottesdienst gefeiert wird, müssen Kirchengemeinden ein Schutzkonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen erfüllen. Es basiere auf Eckpunkten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt seien, teilt der Kirchenkreis mit. Die Öffnung der Kirchen geschehe damit bewusst in kleinen Schritten und unter hohen Schutzvorkehrungen. Ziel sei, die Feier des Gottesdienstes würdig zu gestalten und zugleich das Infektionsrisiko zu minimieren, betonte Superintendent Peter-Thomas Stuberg.

Nikolai-Kirchengemeinde in Siegen macht den Anfang

Die Nikolai-Kirchengemeinde feiert ab dem 3. Mai wieder Gottesdienste in der Nikolaikirche in der Siegener Oberstadt. Der Gottesdienst beginnt um 10 Uhr und ist auf 70 Personen beschränkt, die im vorgeschriebenen Mindestabstand Platz finden. Die Besucher werden gebeten, bis 9.45 Uhr zum Eingang vom Parkplatz Pfarrstraße zu kommen und müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, die einzig dazu dient, etwaige Infektionsketten nachzuvollziehen. Ein Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend, Besucher werden gebeten, diesen mitzubringen.

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In der Evangelischen Kirche in Burbach beginnt der Gottesdienst um 10.15 Uhr und bietet Platz für 65 Besucher. Die Gemeinde bittet Besucher, einen Mund-Nase-Schutz mitzubringen.

Viele andere Gemeinden bieten am kommenden Sonntag digitale Gottesdienste an, eine Übersicht gibt es auf .

Gemeinden im Kirchenkreis Siegen entscheiden selbst

Ob und wann wieder Gottesdienste mit Gläubigen stattfinden, entscheiden die Gemeinden selbst. Sie müssen dabei das Schutzkonzept der westfälischen Landeskirche erfüllen. Die Höchstzahl der Gottesdienstbesucher hängt demnach davon ab, wie viele Menschen in der jeweiligen Kirche unter Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb bis zwei Metern Platz finden.

Kein abendliches Läuten mehr

Mit der Wiederaufnahme der Gottesdienste endet auch das ökumenische Glockengeläut um 19.30 Uhr.

Es hatte seit Beginn der Coronavirus-Pandemie jeden Tag zum gemeinsamen Beten eingeladen, so der Kirchenkreis.

Die erlaubte Teilnehmerzahl variiert also je nach Größe der Kirche. Die Gemeinden müssen durch die Markierung von Sitzplätzen oder das gezielte Aufstellen von Stühlen dafür sorgen, dass Gottesdienstbesucher den Abstand einhalten.

Das Betreten der Kirche ist nur mit Mund-Nase-Schutz erlaubt, zudem stellen Gemeinden am Eingang Handdesinfektionsmittel bereit. Ähnlich wie in vielen Supermärkten muss mit Einbahnstraßenregelungen dafür gesorgt werden, dass es beim Betreten und Verlassen der Kirche zu keinem engen Kontakt zwischen den Menschen kommt.

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Alle Besucher müssen sich zudem in eine Teilnehmerliste eintragen, damit im Falle einer später entdeckten Corona-Infektion Ansteckungsketten nachvollzogen werden können. Verzichten müssen Gottesdienstbesucher zwar nicht unbedingt auf Musik, aber darauf, selbst zu singen – denn beim Singen ist das Infektionsrisiko besonders hoch.

Auch Chöre und Orchester dürfen deswegen nicht auftreten, allenfalls ein einzelner Sänger oder eine Sängerin in ausreichendem Abstand.

Auf das Abendmahl soll weitestgehend verzichtet werden. Wird Abendmahl gefeiert, dann nur mit Einzelkelchen.

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