Siegen. Das Landgericht Siegen kehrt schrittweise zum normalen Betrieb zurück. Es finden wieder Gerichtsverhandlungen statt.
Das Landgericht Siegen will „wieder zu einem alle Bereiche umfassenden geordneten Geschäftsbetrieb gelangen“. Das soll unter „Minimierung der Ansteckungsgefahr“ geschehen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Während in den letzten Wochen vor allem nur Sitzungen und Anhörungen stattfanden, die keinen Aufschub duldeten, sollen nun schrittweise auch alle anderen Tätigkeitsbereiche wieder intensiviert werden. „Leitlinie bleibt, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Abständen und Hygiene einzuhalten“.
Gerichtsverhandlungen werden über den Eilbetrieb hinaus schrittweise wieder aufgenommen. In den Verhandlungssälen wird für ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden gesorgt. Zudem stehen im Justizzentrum Siegen Desinfektionsmittel zu Verfügung.
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Kantine bleibt geschlossen
Zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren soll der Publikumsverkehr weiter reduziert bleiben. Von Besuchern ist im Eingangsbereich des Justizzentrums eine Selbstauskunft auszufüllen. Wenn dies möglich ist, sind Anträge weiter schriftlich einzureichen.
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Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post oder Telefax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Sollte dies unumgänglich sein, sind vorab Termine zu vereinbaren.
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Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiterhin öffentlich. Keinen Zutritt erhalten allerdings Besucher, die Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder sich im Ausland aufgehalten haben.
Die Kantine bleibt vorerst geschlossen, teilt das Gericht außerdem mit.
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