Siegen. Arbeiten im Home-Office: Was durchaus sinnvoll klingt, kann unter Gesichtspunkten des gesetzlichen Arbeitsschutzes Ärger bedeuten.
In der Coronavirus-Pandemie nutzen viele Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Was epidemiologisch sinnvoll ist, erscheint im Licht des gesetzlichen Unfall- und Arbeitsschutzes problematisch.
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Das betont Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Sprecher des Bezirks Siegen. Da der gesetzliche Unfall- und Arbeitsschutz nur einen Versicherungsschutz bei beruflich veranlassten Tätigkeiten kennt und bei Home-Office offensichtlich eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten kaum möglich ist, komme es regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was noch unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, und was nicht.
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So entschied das Bundessozialgericht 2016, dass ein Sturz beim Holen von Wasser zum Trinken nicht versichert ist. Und das Sozialgericht München verneinte einen Unfallschutz beim Sturz im heimischen Badezimmer. „Daher ist es durchaus sinnvoll über einen privaten Versicherungsschutz nachzudenken“, sagt Michael H. Heinz.
Mit Berufsunfähigkeitsversicherung Lebensstandard halten
„Als sehr sinnvoll erweist sich in dieser Hinsicht die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).“ Sie leiste dann, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eingetreten sei und sie mindestens sechs Monate dauere. „Die Leistungen können individualvertraglich vereinbart werden, also zum Beispiel Dauer und Höhe der Rente. Mehr als 60 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen sind jedoch nicht erlaubt.“
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Eine BU gehöre neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen, denn sie decke den Schutz der eigenen Berufstätigkeit ab, die bei einem Durchschnittslohn von rund 40.000 Euro im Jahr den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten helfe. Zudem zahlten die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen nur eine sehr kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung, – und nicht aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit. Hier werde also erst dann geleistet, wenn man generell erwerbsgemindert sei, unabhängig davon, welchen Beruf man vorher ausgeübt habe.
Bandscheibenvorfall macht’s teurer
Sich frühzeitig zu versichern, bringt eine hohe Beitragsersparnis, merkt Michael H. Heinz an: „Das Eintrittsalter, aber insbesondere der Gesundheitszustand bei Abschluss sind wesentliche Preistreiber. Denn bei Vorerkrankungen steigt die Prämienhöhe bzw. gibt es Ausschlüsse.“
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Zum Beispiel werde ein Versicherer in der Regel Rückenleiden bei einer BU ausschließen oder mit hohen Prämienzuschlägen versehen, wenn man vor dem BU-Abschluss schon an einem Bandscheibenvorfall gelitten habe.
Der Experte weist aber auch darauf hin, dass inzwischen viele Versicherer bei solchen Problemen statt einer BU-Police abgespeckte biometrische Versicherungen anböten. Dazu zählen etwa EU-Policen, Grundfähigkeits- und Krankheits-Schutzbriefe. „Das klingt zwar kompliziert, aber ein Versicherungsvermittler kann hier schnell eine verständliche Orientierung geben“, so Heinz.
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Wer sich eine BU nicht leisten will oder kann, hat dennoch die Möglichkeit, über eine günstige private Unfallversicherung vorzusorgen. Diese zahle eine vertraglich vereinbarte Leistung, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem Unfall führe.
Geld gibt es auch nach privatem Unfall
„Hier würde also der Versicherte nicht nur bei einem Sturz im Home-Office Versicherungsleistungen erhalten, sondern bei allen möglichen Aktivitäten, unabhängig ob sie privat oder beruflich veranlasst sind“, sagt Heinz.
„Dabei variieren die Versicherungsleistungen je nach Schwere des Unfalls und Dauer der körperlichen Wiederherstellung zwischen der Zahlung eines Krankenhaustagegeldes, Hilfeleistungen zu Hause, wie Pflege- und Reinigungsservice bis hin zu einer lebenslangen Unfallrente oder einer Todesfallleistung für Hinterbliebene.“
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