Siegen. In den Siegener Justizgebäuden wird der Publikumsverkehr beschränkt. Es findet weitgehend nur noch statt, was nicht verschoben werden kann.

Der Publikumsverkehr in den Gerichtsgebäuden ist wegen der Corona-Situation seit dem heutigen Mittwoch beschränkt. "Der Zutritt der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude wird nur in dringenden Angelegenheiten sowie zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen eine Ladung erfolgt ist, gewährt", heißt es dazu in einer Mitteilung.

"Es funktioniert alles gut, wir sind nicht lahmgelegt", betont Dr. Sebastian Merk, Sprecher des Landgerichts Siegen. Die aktuellen Schritte dienten dazu, "Arbeits- und Leistungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur" - zu der die Justiz zählt - zu erhalten.

Siegen: nicht alle Sitzungen werden verschoben

Sitzungen und Anhörungen werden laut Mitteilung weiterhin durchgeführt, "sofern sie keinen Aufschub dulden". Dies betreffe grundsätzlich "Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, länger andauernde Strafverhandlungen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten". Dies gelte unter anderem, wenn ein Haftbefehl beantragt würde, erläutert Sebastian Merk. Ebenso fallen in diese Kategorie häufig Prozesse, während derer Personen in Untersuchungshaft sitzen.

Auch der Burbachprozess gehe weiter, wobei "es sein kann, dass einzelne Termine ausfallen". Das galt aber bisher auch schon. Laufende Prozesse dürfen nicht zu lange unterbrochen sein, darum kommen in einigen Fällen derzeit keine längeren Corona-bedingten Pausen infrage.

Öffentliche Sitzungen weiterhin zugänglich

Die Sitzungsöffentlichkeit bleibt unberührt. Zuschauerinnen und Zuschauer können, sofern eine öffentliche Sitzung nicht abgesagt wird, das Geschehen also weiterhin verfolgen. Termine, die keiner unmittelbaren Dringlichkeit unterliegen, werden derzeit allerdings in der Regel verschoben.

Ob ein Termin stattfindet, sei dabei wie sonst auch "grundsätzlich Entscheidung der Richter", wie der Pressesprecher anmerkt. Derzeit allerdings werde, zunächst auf Wochenfrist, das Meiste verschoben. Sofern keine ausdrückliche Absage erfolgt, haben Ladungen aber weiterhin Bestand. Wer eine solche erhalten habe, solle im Zweifel bei Gericht nachfragen, jedoch nicht einfach fernbleiben.

Eingaben und Anträge schriftlich einreichen

"Eingaben und Anträge sind nach Möglichkeit schriftlich einzureichen", ist der Mitteilung außerdem zu entnehmen. Dies könne außer der Übermittlung per Post oder Telefax auch über den Hausbriefkasten geschehen. Persönliche Vorsprachen "in unaufschiebbaren Angelegenheiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung" machbar.

Wo möglich, sei innerhalb des Hauses die Anregung erfolgt, das Homeoffice zu nutzen, sagt Sebastian Merk. Außerdem ist die Kantine geschlossen. Die allgemeine Maxime in der Coronakrise "die Ausbreitung zu verlangsamen, gilt natürlich auch für uns".

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