Siegen. Die vier Siegener Kliniken lassen angesichts von Corona keine Angehörigenbesuche mehr zu. Es gibt Ausnahmen für Schwerstkranke, Kinder und Väter.
Um die Patienten vor dem Coronavirus zu schützen und den Krankenhausbetrieb in der aktuellen Krisensituation zu gewährleisten, haben die Siegener Krankenhäuser gemeinsam beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres keine Besuche auch von näheren Angehörigen mehr zuzulassen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Landes gemäß aktueller Erlasse an die Krankenhausträger vom 15. März.
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Die Siegener Krankenhäuser – Diakonie-Klinikum Jung-Stilling, DRK-Kinderklinik, Kreisklinikum und Marienkrankenhaus – wissen, dass dieser Eingriff sehr gravierend ist, heißt es in einer Mitteilung Für schwerstkranke Menschen in einer finalen Krankheitsphase, etwa in der Intensiv- oder Palliativbetreuung, für die Angehörigenbesuche überaus bedeutsam und geboten sind, gibt es Ausnahmeregelungen.
Siegener Kinderklink erlaubt zwei enge Bezugspersonen
Ebenso wird es bis aus Weiteres zulässig sein, dass Väter von Neugeborenen oder eine Begleitperson in den Kreißsälen der Krankenhäuser während der Geburtsphase anwesend sein dürfen.
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Aufgrund der besonderen Situation und den Bedürfnissen von kranken Kindern und Jugendlichen sind in der DRK-Kinderklinik weiterhin zwei enge Bezugspersonen zugelassen. An den Eingangsbereichen der Krankenhäuser finden ab sofort entsprechende Eingangskontrollen statt.
OPs werden in den Siegener Krankenhäusern wenn möglich verschoben
Des weiteren machen die Siegener Krankenhausträger darauf aufmerksam, dass es ab sofort zu Einschränkungen in den planbaren OP-Leistungen kommen wird. Die dringend medizinisch notwendigen Leistungen werden wie gewohnt weiterhin erbracht. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine schnelle Verfügbarkeit von Intensiv- und Beatmungsplätzen für den erwartbaren Anstieg der behandlungsbedürftigen Coronavirus-Patienten zu gewährleisten.
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Die Krankenhäuser werben um Verständnis für diese Beschränkungen. Sie sind jedoch erforderlich, um die Patienten zu schützen und den Krankenhausbetrieb in diesen schwierigen Zeiten aufrecht zu erhalten. „Auch gilt unsere Sorge den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Siegener Krankenhäusern für die Versorgung der Patienten dringlich gebraucht werden.“ Die Regelungen gelten auch für die stationären Senioreneinrichtungen der Diakonie in Südwestfalen und der Mariengesellschaft Siegen.
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