Kreuztal. Die neue B 508 von Buschhütten nach Ferndorf gefährde die Existenz des Reit- und Fahrvereins Kindelsberg. Das OVG NRW wird den Fall verhandeln.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW wird in der ersten Jahreshälfte über die Klage des Reit- und Fahrvereins Kindelsberg gegen die Südumgehung verhandeln. Sollte der Planfeststellungsbeschluss Bestand haben, stünde dem Bau der neuen B 508 von Buschhütten durchs Mattenbachtal nach Ferndorf nichts mehr im Wege.

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Kreuztaler Verein macht auch Verfahrensfehler und Artenschutz geltend

Für das Vorhaben werden mehrere Grundstücke des Vereins zum Teil in Anspruch genommen. Der Verein macht vor allem eine Existenzgefährdung des Reitstalls geltend und verweist auf das Abschneiden von Reitwegen, eine Beeinträchtigung der Nutzung von Auslaufflächen sowie eine geringere Attraktivität. Außerdem rügt er mehrere Verfahrensfehler und Fehler bei der Prüfung des Artenschutzes.

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