Siegen. Die Situation sei nicht mehr hinnehmbar, kritisiert die Siegener Politik: Das Land müsse endlich für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Alle Siegener Ratsfraktionen fordern das Land NRW dazu auf, die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen angemessen zu erstatten. Eine Resolution soll der Rat Mittwoch, 26. Februar, verabschieden: CDU, SPD, Grüne, UWG, FDP und Linke fordern die schwarz-gelbde Landesregierung auf, die Bundesmittel für 2020 und 2021 in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten.
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Außerdem sollen die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) auf den Ist-Kosten-Stand angehoben und die Kosten so lange erstatten werden, wie Geduldete nach abgelehntem Asylbescheid Leistungen erhalten.
Kosten pro Flüchtling in Siegen: 14.000 Euro
Der finanzielle Druck auf die Kommunen in diesem Bereich sei nach fünf Jahren weiterhin hoch und „als angespannt zu betrachten“, heißt es in einer Mitteilung. Die Regeln für die Kostenerstattung seien unzureichend. Die rot-grüne Landesregierung habe 2015 mit den kommunalen Spitzenverbänden das weitere Vorgehen vereinbart: Nämlich tatsächlich anfallende Kosten erheben und daraus ab 2018 monats- und personenscharfe Pauschalen zu ermitteln.
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Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund NRW hätten ein gemeinsames Modell zur Umsetzung entwickelt, das ebenfalls auf Pauschalen basiere, aber die unterschiedliche Kostenstruktur der Kommunen genauer abbilde: Ein fixer Anteil für alle Kommunen (6450 Euro), ein nach Mietstufen differenzierter Anteil sowie einem „Verdichtungszuschlag“ für kreisfreie Städte (750 Euro). Der variable Teil beginnt bei 5200 Euro und erhöht sich pro Stufe um 10 Prozent. Eine kreisangehörige Kommune in Mietstufe 1 bekäme demnach 11.650 Euro pro Flüchtling; eine kreisfreie Stadt (Mietstufe 6) 15.000 Euro. Die Kosten der Stadt Siegen lägen nach eigenen Ermittlungen bei rund 14.000 Euro pro Flüchtling.
Refinanzierung bereite Kommunen massive Probleme – auch Siegen
Die Siegener Politik kritisiert hier Stillstand bei der amtierenden Landesregierung aus CDU und FDP: Man habe stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung den Kommunen massive Probleme bereite und man dies nicht mehr klaglos hinnehme. Dass man drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Finanzierung alleine gelassen werde, obwohl Abschiebehindernisse von den Kommunen nicht beeinflusst werden können, sei nicht hinnehmbar. Die Befristung der Zahlungen müsse entfallen, die Finanzierung erfolgen, solange Geduldete Leistungen erhalten.
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Dass die Integrationspauschale des Bundes auch für Aufwendungen für die Versorgung Geduldeter weitergereicht werde, ändere an dieser Forderung nichts, diese Mittel würden für die enorme Herausforderung der Daueraufgabe Integration dringend benötigt. Versorgung und Unterbringung Geduldeter müsse separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden. .
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