Netphen. In Netphen werden die Schutzzonen mit Bau- und Pflanzverboten kleiner. Schutz vor Überflutung bedeutet das aber nicht.
Die Bezirksregierung hat in einer Ordnungsbehördlichen Verordnung Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Betroffen sind davon die Anlieger von Sieg, Dreisbach, Ferndorfbach, Littfe, Netphe, Alche,. Weiß, Eisernbach, Heller, Wildenbach und Asdorfer Bach.
„Für uns ist das unkritisch“, sagte Baudezernent Erwin Rahrbach jetzt im Stadtentwicklungsausschuss. „In weiten Teilen“ seien die Schutzzonen zurückgenommen worden, „früher galt zum Beispiel die gesamte Dreis-Tiefenbacher Ortsmitte als Überschwemmungsgebiet“.
Nenkersdorf im trockenen Bereich
Konkrete Sorgen machte sich Helmut Buttler (UWG) um das Feuerwehrgerätehaus Oberes Siegtal, das am Fuhrweg in Nenkersdorf für die künftig fusionierten Löschgruppen Grissenbach und Nenkersdorf neu gebaut werden soll: Der Bauplatz liegt an der Sieg, die von den Einsatzfahrzeugen überquert werden muss. Baudezernent Erwin Rahrbach gab Entwarnung: Auch dieses Gelände liege nicht im geschützten Überschwemmungsgebiet.
In der Verordnung werden drei Szenarien berücksichtigt: häufige Hochwasser, mit denen im Schnitt alle zehn Jahre zu rechnen ist, „mittlere Hochwasser“, die statistisch alle 100 Jahre vorkommen, und „extreme Hochwasser“, gegen die alle Schutzvorkehrungen nicht helfen. Als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden Flächen, die beim 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden. „Flächen, die außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, sind deshalb nicht unbedingt hochwasserfrei“,warnt die Verwaltung in ihrer Vorlage, „bei größeren Hochwässern können auch sie überflutet werden.“
Berücksichtigt werden in der Verordnung nur die unteren und mittleren Abschnitte von Gewässern. Im Netphener Stadtgebiet sind dies die Sieg zwischen Stadtgrenze und Walpersdorf auf einer Strecke von etwa 15 Kilometern, der Dreisbach auf 2,2 Kilometern vom Dreis-Tiefenbacher Sportplatz bis zur Mündung in die Sieg und die Netphe auf etwa 1,6 Kilometern in der Ortslage Netphen bis zur Mündung in die Sieg,
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In den gesicherten Überschwemmungsgebieten dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, keine Häuser gebaut oder angebaut werden, keine Heizöltanks eingebaut werden, keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden und keine Mauern oder Wälle errichtet werden, die den Abfluss des Wassers behindern können. Verboten ist es auch, die Erdoberfläche zu verändern, Bäume oder Sträucher zu pflanzen oder Grünland zu Acker umzupflügen.
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Es geht vor allem um die Sieg
Die Netphener Politik zeigte sich irritiert. Sinn würde es machen, die einzelnen Grundstücke und Häuser in den Überschwemmungsgebieten darzustellen und für die Betroffenen sichtbar zu machen, sagte Manfred Heinz (SPD). Als irreführend empfand Rüdiger Bradtka (CDU) das Verfahren: So werde Herzhausen nicht erwähnt, wo der Dreisbach in der Vergangenheit wiederholt über die Ufer getreten sei.: „Ein wunderbares Beispiel für unterschiedliche Auffassungen, was man unter Hochwasserschutz verstehen kann.“
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„Es geht vor allem um die Sieg“, stellte Tiefbau-Fachbereichsleiter Rainer Schild klar. Die Angrenzung der Schutzgebiete sei das „Ergebnis hydraulischer Berechnungen“. Danach liegen inzwischen auch keine Gebäude mehr innerhalb der Überschwemmungszonen. „Das kann man glauben oder auch nicht“, erwiderte Paul Legge (CDU), „ich kann mich erinnern, dass in Helgersdorf das Wasser bis in die Häuser kommt.“ Helgersdorf liege eben an der Werthe und nicht an der Sieg, antwortete Rainer Schild. Die Verordnung ändere nichts daran, wo und wie Flächen überflutet werden: „Das war schon immer so und wird auch in Zukunft so sein.“ Im Detail müsse das die Stadt sowieso bei ihrer Bauleitplanung berücksichtigen, sagte Baudezernent Rahrbach. Dafür gebe dann auch die Hochwasser-Aktionspläne, sagte Fachbereichsleiter Schild.
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