Hilchenbach. Die Grünen fordern, aus dem Jugendforum „sachkundige Einwohner“ für die Ausschüsse zu bestellen.
Mitglieder des Jugendforums sollen als sachkundige Einwohner in die Ausschüsse des Rates berufen werden und dort ohne Stimmrecht an den öffentlichen Sitzungsteilen teilnehmen dürfen. Die entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Rates beantragen die Grünen in der Ratssitzung am Mittwoch, 4. Dezember.
Damit greifen die Grünen die Eingabe des Jugendforums auf, die zuletzt vom Hauptausschuss zurückgewiesen wurde. Grundlage für die Ablehnung war eine Stellungnahme der Verwaltung, dass eine solche Entsendung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. „Das ist überaus bedauerlich, da alle im Rat vertretenen Fraktionen stets betonen, dass ihnen an einer stärkeren Partizipation der Jugend an den kommunalpolitischen Prozessen gelegen ist“, heißt es in dem von Fraktionschef Dr. Peter Neuhaus unterzeichneten Antrag. Gefordert werde solche Beteiligung auch von den vom Kreis organisierten #siwi4you-Konferenzen.
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Empfehlung kommt von der SPD
Die ablehnende Position des Bürgermeisters sei „völlig unverständlich“. Schließlich sehe die Gemeindeordnung die Berufung sachkundiger Einwohner ausdrücklich vor. Im „Grundwissen Kommunalpolitik“ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung werde sozialdemokratischen Kommunalpolitikern sogar ausdrücklich nahe gelegt, diese Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen. Dr. Neuhaus zitiert: „Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden oder Organisationen als beratende Mitglieder in einen Ausschuss zu entsenden. So ist einerseits die Verbindung zu gesellschaftlich relevanten Gruppen einer Gemeinde gewährleistet. Andererseits kann Spezialwissen für den Rat genutzt werden, ohne dass eine solche ‘Lobbygruppe’ direkten Einfluss auf die eigentliche Entscheidung hat.“
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Um den Bestimmungen der Gemeindeordnung zu genügen, soll die vom Jugendforum benannte Vertretung durch den Rat in die Ausschüsse gewählt werden. Vorausgesetzt wird außerdem, dass der sachkundige Einwohner volljährig ist und EU-Staatsbürger ist.
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