Siegen. Messer machen Mörder, sagt der Siegener Staatsanwalt: Der 22-jährige Student soll wegen versuchten Totschlags ins Gefängnis.

Es ist erkennbar keine angenehme Aufgabe für Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum, einen 22-jährigen Studenten für fünf Jahre ins Gefängnis zu schicken. Genau diese Strafe beantragt er am Montagmittag gegen den jungen A., der gestanden hat, am 18. August 2018 in der Siegener Hindenburgstraße mit seinem Messer auf einen Anderen eingestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

Scharfenbaum findet viele Worte der Sympathie für den Angeklagten. Ebenso deutlich macht er aber auch seine Überzeugung, dass dieser des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. „Messer machen Mörder“, zitiert der Anklagevertreter eine Kampagne der Berliner Polizei, mit der versucht werden solle, Menschen davon abzuhalten, Stichwaffen in der Tasche zu haben. „Mit diesem kleinen Ding, das wir uns vorhin angesehen haben“, hätte A. beinahe zwei Leben zerstört.

Urteil am Freitag

Nebenklagevertreter Dr. Nikolaos Gazeas wollte eigentlich auch plädieren, bittet aber um eine Verschiebung auf Dienstag. Sein Mandant hat sich nicht wohlgefühlt, ist nach Hause gefahren. Dieser wolle aber gern beim Schlussvortrag dabei sein.

Die Kammer stimmt zu, da auch die Verteidiger lieber am Folgetag reden wollen. Das eigentlich für Dienstag geplante Urteil wird auf den Freitag geschoben.

Das Opfer sei physisch und psychisch im Alltag gezeichnet, könne einfache Dinge nicht mehr selbstverständlich tun, sich nicht mehr zum Spielen mit seiner kleinen Tochter aufraffen. des 41-jährigen Geschädigten gedacht haben könnte. Er kommt zu einem eindeutigen Schluss. Dem Angeklagten sei der 41-Jährige egal gewesen. Er habe den Kampf vor dem Chicken-Restaurant nach einem sicher unschönen Vorfall durch das Anrempeln des Geschädigten gesucht, diesen damit eindeutig provozieren wollen. Mehr als einmal sei für A. die Möglichkeit eröffnet gewesen, die Sache zu beenden, er habe keine davon genutzt. Wer sein Messer ziehe und mindestens acht Stiche gegen einen anderen Menschen führe, überwiegend gegen dessen Oberkörper, der nehme in letzter Konsequenz dessen Tod in Kauf. Er habe nicht versucht, weniger gefährlich Richtung Wade oder nach den Händen zu stechen, mit denen die Brüder ihn festhielten. Das sei behauptet worden, es gebe aber überhaupt keine Verletzungen an den Händen des älteren Mannes. Eine Notwehrlage habe nie bestanden.

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Dass die eigenen Verletzungen im Kirchener Krankenhaus behandelt werden sollten, spreche ebenso Bände wie das Verbrennen aller Beweismittel durch die Schwester des Angeklagten. Zumindest eine Strafmilderung will der Staatsanwalt dem Angeklagten zugestehen. Weil er sich nach einigen Tagen der Flucht ins Ausland gestellt habe, weil er sozial integriert sei, ehrliches Bedauern und Reue gezeigt habe.

Anzahlung aufs Schmerzensgeld

Noch am Morgen war ein Vergleich geschlossen worden über eine grundsätzliche Anerkenntnis von zivilrechtlichen Ansprüchen des Geschädigten. Eine für A. von seinem Vater hinterlegte Kaution von 5000 Euro soll dem Opfer zur Verrechnung mit etwaigen künftigen Schmerzensgeldansprüchen bereits zugeeignet werden. Das alles hält Scharfenbaum geeignet, die Strafgrenze nach unten zu verschieben, die sonst erst bei fünf Jahren beginnen würde. Trotzdem sieht er am Ende genau diese Strafe auch als notwendig an.

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