Kreuztal. Offensichtlich stehen Discounter vor der Tür: Der Rat hat jetzt einen Bebauungsplan aufgestellt, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.

Seit 2014 steht die Eichener Brauerei still. Das Gelände an der Eichener Straße ist verlassen. Nun beschäftigt sich die Politik mit der Brache. Denn: Es mehren sich Anfragen von potenziellen Investoren und Projektierern für dieses Areal. Doch nicht alle Anliegen scheinen im Interesse der Stadt zu liegen. Um eine unerwünschte Nutzungen verhindern zu können, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Rat hat dafür gestern Abend einstimmig gestimmt.

Eindeutige Einstufung schwierig

„Das ist ein interessanter Fall“, sagte Frank Frisch (FDP). Bisher ist das Gelände nicht verbindlich überplant. Es liegt unweit des Bahnübergangs an der Eichener Straße und wird von der Straße „Wendenhof“, dem Hammergraben und Wohngrundstücken im Brauhausweg und dem Mühlenanger begrenzt. Die Umgebung ist ein „faktisches Mischgebiet“, im Norden grenzt es an ein vorbelastetes Wohngebiet. „Das bedeutet, dass auf das Wohngebiet Lärm einwirkt. Die Bahn ist zum Beispiel eine Störung“, so Stadtbaurat Eberhard Vogel. Eine eindeutige Einstufung des gesamten Bereichs sei nur schwer möglich.

Der Hintergrund

2003 übernahm die Krombacher Brauerei die 1888 gegründete Eichener Brauerei.

An der Eichener Straße wurden zunächst weiterhin Pils, Gold und Rhenania-Altbier gebraut. Die Abfüllung erfolgte in Krombacher Anlagen.

2014 wurde die Produktion allerdings nach Steinfurt verlagert. Die Brauanlagen seien veraltet gewesen, so die Begründung damals.

Drei Jahre später, im Dezember 2017, wurde die letzte Charge „Eichener“ gebraut.

Grundsätzlich könnte sich die Stadt eine wohn- oder mischgebietstypische Nutzung vorstellen. Aber auch eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung sei denkbar, beispielsweise durch ein Bürogebäude. Die Verwaltung geht bei ihren Überlegungen davon aus, dass ein Großteil der baulichen Anlagen beseitigt wird. Sollten Gebäudeteile stehen bleiben, würden diese den Bereich zusätzlich prägen, heißt es weiter.

Keine Lebensmittelgeschäfte

Die Sprache ist nun von „fundierten Anfragen bei der Verwaltung“ – zuletzt im August „bezüglich einer Einzelhandelsnutzung nahe der Großflächigkeit im Lebensmittelsegment“. Dagegen hätte die Verwaltung momentan keine Handhabe. Im gesamten Stadtgebiet sei der Lebensmittelbesatz bereits „sehr stark“ und deshalb ist er nicht gewünscht. „Auch sonstiger zentrenrelevanter Einzelhandel wäre an dieser Stelle nicht gewünscht“, schreibt die Verwaltung. Der Grund: Die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche sollen nicht durch ein zusätzliches Angebot gefährdet werden. Auch die Verkehrssituation würde in dem Bereich der Eichener Straße bei einer solchen Nutzung „Konfliktpotenzial“ aufweisen.

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Ebenfalls unerwünscht: der Handel mit Fahrzeugen.

Rechtliche Handhabe sichern

„Es gibt kein richtiges Baurecht bisher. Alles ist wage und unklar“, erklärt Frank Frisch, der sich zuvor ausgiebig bei der Verwaltung informiert hat. „Es handelt sich um einen vorsorglichen Beschluss, damit später nichts auf dem Gelände passiert, was die Stadt nicht möchte.“ Den hat der Rat nun gefasst. Damit kann die Stadt rechtlich „Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung nutzen“, sprich Baugesuche zurückstellen oder Veränderungssperren verhängen. So soll ermöglicht werden, das kommunale Einzelhandelskonzept weiter umzusetzen.

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