Siegerland . Mehrheit in der Siegener Kreissynode ist knapp. Künftig sollen alle staatlich geschlossenen Ehen kirchlich gleichbehandelt werden.
Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Siegen hat sich mit knapper Mehrheit für eine kirchliche Trauung homosexueller Paare ausgesprochen. Nach intensiver Diskussion stimmte die Synode der geplanten Änderung mit 46 Ja-Stimmen zu. Es gab 33 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen
Das oberste Leitungsgremium des Kirchenkreises befürwortete somit die geplante Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Demnach könnten künftig in der westfälischen Landeskirche alle Paare getraut werden, die nach staatlichem Recht geheiratet haben – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.
Die Änderung der Kirchenordnung tritt allerdings nur in Kraft, wenn sie im November von der westfälischen Landessynode in Bielefeld beschlossen wird. Bislang gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen bereits Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die aber der Trauung nicht gleichgestellt sind. Wie zuvor bei Segnungsgottesdiensten sollen Pfarrer künftig auch gleichgeschlechtliche Trauungen aus Gewissensgründen ablehnen können.
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Synodalassessor Rolf Fersterra warb in seiner Einbringungsrede für eine Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften in der Kirche. „Wo Liebe gelingt, ist sie immer ein Geschenk eines Gottes, der selbst die Liebe ist.“ Die Neufassung der Trauordnung sei kein Kniefall vor dem Zeitgeist, sondern ein nach langer Auseinandersetzung gewonnener Meilenstein evangelischer Ethik, sagte Fersterra. Die Kirche habe in der Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität irgendwann angefangen, mit den betroffenen Menschen zu reden, anstatt nur über sie zu sprechen. „Für fast alle, die sich diesem Gespräch gestellt haben, war es mit Erkenntnis verbunden, dass Homosexuelle abgesehen von ihrer geschlechtlichen Orientierung genauso leben und lieben wie heterosexuelle Paare.“
Widerspruch von einigen Gemeinden
Die Vorlage stieß in einigen Gemeinden auf Widerspruch. Die Presbyterien der Kirchengemeinden Rödgen-Wilnsdorf, Burbach, Oberfischbach und Trupbach lehnten eine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ab oder äußerten sich kritisch. Die geplante Änderung der Kirchenordnung sieht auch vor, dass in der westfälischen Landeskirche künftig auch Paare kirchlich getraut werden können, bei denen ein Partner ungetauft oder aus der Kirche ausgetreten ist. Keine Mehrheit erhielt in der Kreissynode ein Vorschlag, generell statt des Begriffs „Trauung“ den Begriff „Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ zu benutzen.
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