Siegen/Burbach. Im Prozess um Misshandlungen von Geflüchteten im ehemaligen Aufnahmelager Burbach ist die Sommerpause vorbei. Das Verfahren stockt erneut.

Die Sommerpause im Burbach-Hauptverfahren ist beendet. Für einen Moment sieht es am Donnerstag so aus, als könne ganz praktisch verhandelt werden. Die Einlassung eines Angeklagten wird von der Kammer angekündigt, verbunden mit dem Hinweis auf vorbereitende Gespräche zu einer Verständigung, die zu diesem Zweck mit dem Mann und seinem Anwalt geführt wurden.

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Dieser Hinweis reicht den Verteidigern Adam und Guski schon wieder, eine Unterbrechung zur Vorbereitung eines „unaufschiebbaren Antrags“ zu fordern. Nach zwei Stunden Pause folgt der Befangenheitsantrag. Der dritte an drei aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen. Den ersten in dieser Serie hatte es am 26. Juni gegeben.

Am gleichen Tag, so hatte es die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach die Beteiligten am Morgen wissen lassen, war es zu den Gesprächen über eine mögliche Aussage gekommen. Er sei ziemlich schockiert, teilt Anwalt Oliver Guski mit, dass die Information erst jetzt komme. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH müssten die Beteiligten unverzüglich über solche Gespräche in Kenntnis gesetzt werden, ergänzt sein Kollege Adam.

„Das tun wir doch jetzt“, widerspricht die Vorsitzende. Tatsächlich habe sie dies bereits am vorherigen Verhandlungstag machen wollen, dem 11. Juli, sei aber durch eben diese Anwälte und deren vorherigen Befangenheitsantrag daran gehindert worden: „Wir waren ja abgelehnt!“ Aus Sicht Guskis und Adams wird die Kammer hingegen durch einen solchen Ablehnungsantrag nicht gehindert, über Rechtsgespräche zu informieren. Dreisbach unterbricht für zwei Stunden.

Vorwurf der „Heimlichtuerei“

Unter den anderen Anwälten setzt eine Diskussion ein. Die führt am Ende dazu, dass sich mehr als ein Dutzend Verteidiger dem Antrag anschließen, nachdem Guski darin auf ein weiteres Gespräch vom 11. Juli verweist. Da sei der Anwalt des aussagewilligen Angeklagten von mehreren Kollegen gesehen worden, wie er das Richterzimmer betrat und wieder verließ. Guski wirft der Kammer vor, über diese Zusammenkunft nicht informiert zu haben, spricht von „Heimlichtuerei des Gerichts“. Es sei eine zentrale Sorge in diesem Verfahren, „dass einer der Mitangeklagten auspackt und sich auf Kosten der anderen Vorteile verschafft“.

Das aktuelle Verhalten des Gerichts lasse bei seinem Mandanten eben diese Befürchtungen entstehen, argumentiert der Anwalt und lehnt in dessen Namen alle drei Richter als befangen ab. Mündlich und auch in ihrer schriftlichen Stellungnahme erklärt Richterin Dreisbach, dass es am 11. Juli kein weiteres Gespräch über inhaltliche Dinge gegeben habe. Es sei um Termine und eine mögliche Abtrennung des Verfahrens gegen den aussagewilligen Angeklagten gegangen. Die Verständigung beziehe sich ausschließlich auf den Tatbeitrag des gewissen Angeklagten, nicht auf andere.

Die Anwälte haben bis Montag um 12 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann wird über den Antrag entschieden.

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