Siegerland. . „Massiver Imageschaden“: Auch Fahrgastrechte und die generelle Personalsituation bei den VWS soll geklärt werden. Mittwoch 206 Fahrten gestrichen
Angesichts der anhaltenden Bus-Ausfälle greifen auch die Grünen das Thema politisch auf. Auch für Mittwoch, 27. März, haben die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd (VWS) wieder 206 Verbindungen gestrichen. In der Verbandsversammlung des Zweckverbands Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) am Mittwoch, 3. April, soll geklärt werden, welche Rechte Fahrgäste haben, wie die generelle Personalsituation bei den VWS ist und ob es Regressansprüche gegenüber den VWS gibt, weil der Vertrag nicht erfüllt werde.
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Das Image des Busverkehrs leide erheblich unter den Ausfällen, wer eine zuverlässige Verbindung brauche, müsse vorab lange Listen im Internet durchsehen. Bei allem Verständnis: „Ein so massiver und langfristiger Ausfall von Busverbindungen wirft Fragen auf“, so die Grünen.
Fahrgastrechte wahrnehmen?
Als letzte Alternative stehe laut Mobilitätsgarantie Bus-Fahrgästen das Taxi zur Verfügung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grünen möchten wissen, wie die Mobilitätsgarantie grundsätzlich in Siegen-Wittgenstein in Anspruch genommen werden kann und „ob die massiven Busausfälle grundsätzlich unter die Mobilitätsgarantie fallen.“ In Essen habe es vor einem Jahr eine ähnliche Situation gegeben, damals sei betroffenen Fahrgästen das Fahrgeld zurückerstattet worden.
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Personalsituation ausreichend?
Ein Viertel der Fahrer, die die VWS brauchen, um ihren Fahrplan komplett zu bedienen, ist krank. Auch wenn das eine außergewöhnliche Situation sei, stelle sich grundsätzlich die Frage der Personalausstattung – und ob im Normalfall oder bei üblichem Krankenstand ausreichend Personal und Ersatzpersonal zur Verfügung stehe. Auch möchten die Grünen wissen, ob das noch schwebende Gerichtsverfahren gegen die vergebenen Linienkonzessionen Auswirkungen auf die aktuelle Personalsituation hat oder haben könnte.
Regressansprüche geltend machen?
Mit der Konzessionsvergabe dürfte eine vertragliche Situation entstanden sein, in der bestimmte Leistungen zu erbringen sind oder eben zumindest Regressansprüche entstehen, so die Grünen.
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