Siegen/Burbach. In “Problemzimmern“ sollen Wachleute in einer Burbacher Unterkunft Flüchtlinge misshandelt haben. Opfer erscheinen zum Prozessauftakt nicht.
Sie rauchten in ihren Zimmern oder tranken Alkohol. Wurden sie dabei erwischt, sperrten Wachleute der Anklage zufolge Flüchtlinge in der Notaufnahmeeinrichtung Burbach im Siegerland wegen Verstoßes gegen die Hausordnung zum Teil tagelang in ein sogenanntes „Problemzimmer“, fesselten und schlugen sie, traten und bestahlen sie und filmten sie in ihrer demütigenden Lage.
„Ohne Rechtfertigungsgrund“ sei diese Freiheitsberaubung geschehen, sagt Oberstaatsanwalt Christian Kurli von der Staatsanwaltschaft Siegen in seiner fast eineinhalbstündigen Verlesung der Anklageschrift. Wegen der im Herbst 2014 bekannt gewordenen Misshandlungen in dem Flüchtlingsheim müssen sich seit Donnerstag 29 Mitarbeiter des Betreibers, der federführenden Bezirksregierung Arnsberg sowie eines privaten Sicherheitsdienstes vor dem Landgericht Siegen verantworten. Die Vorwürfe reichen unter anderem von Freiheitsberaubung, Diebstahl, Nötigung bis zur Körperverletzung.
"Skandal von Burbach": Wachleute hatten zum Teil erhebliches Vorstrafenregister
Es waren besonders schutzbedürftige Menschen, die nach ihrer Flucht nach Burbach gekommen waren. Sie wurden in der Notaufnahmeeinrichtung von Wachleuten „beschützt“, die zum Teil ein erhebliches Vorstrafenregister auf dem Buckel hatten und offenbar ohne vorherige Kontrolle eingestellt worden waren. „Da wurden Legionäre und Männer aus der Türsteher-Szene angekarrt“, kritisiert Andreas Trode, der für den heute 23 Jahre alten Algerier Karim M. als Nebenklage-Vertreter am Prozess teilnimmt.
Die Vorfälle in Burbach zwischen Dezember 2013 und September 2014 kamen ins Rollen, als ein Video aus einem „Problemzimmer“ – intern war immer vom „PZ“ die Rede – in die Öffentlichkeit gelangte. Darauf ist Karim M. zu sehen, der auf dem Boden in seinem Erbrochenen liegt und darum fleht, nicht mehr geschlagen zu werden.
Nach Misshandlungen: Nebenkläger taucht bei Prozess nicht auf
Karim M. ist nicht im Gericht erschienen, auch ein Termin bei seinem Anwalt am vergangenen Freitag ließ er platzen. „Ich habe derzeit keinen Kontakt zu ihm“, sagt Trode. Wegen verschiedener Eigentumsdelikte habe sein Mandant eine Ausreiseverfügung erhalten, der er durch seine eigene Ausreise zuvorgekommen sei. „Er ist nach Burbach ins Straucheln geraten“, sagt der Anwalt. Ob es einen Zusammenhang zu den Misshandlungen gibt? „Das kann ich nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen.“
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Eigentlich war der 33 Jahre alte Nordafrikaner Marwan R. als zweiter Nebenkläger im Prozess vorgesehen. Sein Bild aus dem Problemzimmer 123 in Haus 26 der ehemaligen Siegerlandkaserne in Burbach ging vor vier Jahren um die Welt. Er liegt wehrlos, mit Handschellen gefesselt auf dem Fußboden, während ein stämmiger Security-Mitarbeiter seinen Stiefel in R.’s Nacken presst und seinen Daumen nach oben in die Kamera hält. „Ich gehe nie wieder nach Deutschland zurück“, hatte der seit wenigen Monaten in Norditalien lebende Nordafrikaner kurz vor Prozessbeginn uns gegenüber am Telefon gesagt, „ich bin dort krank geworden.“
Angeklagte und Anwälte füllen acht Sitzreihen
Oberstaatsanwalt Kurli zitiert aus einem ärztlichen Gutachten, nach dem Marwan R. nach Negativ-Erlebnissen in der Heimat und vor und während der Flucht nach Deutschland bereits an einer post-traumatischen Belastungsstörung gelitten habe. „Diese hat sich durch die Taten in Burbach weiter verfestigt.“ Marwan R. erscheint tatsächlich nicht in Siegen, auch hat er keinen Nebenklage-Vertreter mehr.
Wegen der Vielzahl der Angeklagten und Anwälte sowie des großen öffentlichen Interesses hat das Landgericht Siegen den Prozess in den Hüttensaal des Tagungs- und Kongresszentrums Siegerlandhalle verlegt. Der 417 Quadratmeter große Saal bietet – Angeklagte und Anwälte sitzen in acht Reihen hintereinander – Platz für 100 Personen. Der Andrang zum Prozessauftakt ist groß, die Schlange vor der Eingangskontrolle lang. „Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Landgericht sagt, dass es nicht groß genug ist und ausweichen muss“, sagt der fernseherprobte Rechtsanwalt Christopher Posch vor dem Hüttensaal.
Aktenmaterial zu den Fällen ist 34.000 Seiten dick
Bislang hat die 1. Große Strafkammer bis Ende Mai kommenden Jahres 24 Verhandlungstage angesetzt. Der Aktenbestand zum Prozess ist mittlerweile auf mehr als 34.000 Seiten angewachsen. Die Klärung der Frage, wie es zu den Misshandlungen kommen konnte, dürfte zur Mammutaufgabe werden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Siegen wollten die Beteiligten in Burbach die Zahl der Vorfälle in der Unterkunft möglichst gering halten, um in der Öffentlichkeit gut dazustehen. Für den Hagener Verteidiger Ihsan Tanyolu muss geklärt werden, ob man die Verantwortung auf Einzelne abwälzen könne, oder ob es ein konzeptionelles, institutionelles Versagen gegeben habe.
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Die Staatsanwaltschaft Siegen hat 38 Personen rund um die Vorgänge in Burbach angeklagt. Gegen neun Beschuldigte wurden die Verfahren abgetrennt. Die Vorwürfe gegen einige der Wachleute, die sich seit Donnerstag verantworten müssen, wiegen schwer. So sollen neben Schlägen mit der Hand und Tritten auch Schlagstöcke und Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein. Ein Bewohner soll so malträtiert worden sein, berichtet Oberstaatsanwalt Kurli, „als ob sie Kampftechniken an ihm trainieren wollten“.