Siegerland. . Kreuztal hatte als erste Stadt in NRW das geänderte Ladenschlussgesetz wörtlich genommen – und in zwei Instanzen Schiffbruch erlitten.
Wilnsdorf hat am 27. Mai einen, Hilchenbach hatte einen am Sonntag vor Pfingsten: Es gibt noch verkaufsoffene Sonntage, die keine gerichtlichen Auseinandersetzungen bestehen müssen. Siegen hatte 2017 mit dem Sonntagsverkauf am Stadtfestwochenende Pech, Kreuztal Ende April beim Frühlingsfest.
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Verkaufsoffener Sonntag im ganzen Stadtgebiet – und das, ohne das mit dem besonderen Anlass zu begründen: Kreuztal hatte als erste Stadt wohl in ganz NRW das geänderte Ladenschlussgesetz aus dem „Entfesselungspaket“ der Landesregierung wörtlich genommen und in zwei Instanzen Schiffbruch erlitten. Am 8. Mai, gerade einmal eine Woche nach dem Kreuztaler Frühlingsfest, veröffentlichte das Wirtschaftsministerium eine fast 40-seitige „Anwendungshilfe“, wie das neue Gesetz zu verstehen sei.
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„Das Bestehen eines öffentlichen Interesses muss die Gemeinde prüfen, darlegen und begründen“, heißt es in dem Papier, „dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse nicht im Vordergrund steht“. Empfohlen wird darüber hinaus „die frühzeitige Einbindung der örtlichen Akteure“. Und: „Soweit dies möglich ist, sollten konsensuale Lösungen verfolgt werden, um die Akzeptanz für Sonn- und Feiertagsöffnungen zu steigern.“ In Kreuztal hatte die Gewerkschaft Ver.di mit Erfolg gegen die Stadt geklagt.
Fünf Gründe für offene Läden
Fünf mögliche Begründungen für eine Ladenöffnung nennt das Gesetz:
Märkte oder Feste: Bedingung, so die „Anwendungshilfe“, sei ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen Ladenöffnung und Veranstaltung; ein „räumlicher Zusammenhang“ sei „regelmäßig erforderlich“.
Stärkung des Einzelhandels: „Nicht ausreichend ist, wenn die Gemeinde lediglich auf die Konkurrenzsituation zum Onlinehandel verweist.“ Unterstützend sind Hinweise auf Einzelhandelskonzept oder Leerstände. Wenn der Einzelhandel „dezentral“ organisiert sei, dürfe sich dies auch in der Sonntagsöffnung spiegeln — genau darauf hatte die Stadt Kreuztal abgezielt, die auch in den Ortsteilen Ladenöffnungen erlauben wollte.
Stärkung zentraler Versorgungsbereiche: Dazu gehört ein Konzept — die Ladenöffnung mit diesem Argument ist aber dann auch auf den jeweiligen Bereich beschränkt.
Belebung der Innenstädte: Dazu muss die Stadt anhand von Leerständen und abnehmender Qualität des Angebotes belegen, dass die Verödung ihrer Innenstädte droht. Neuansiedlungen außerhalb der Zentren könnten allerdings darauf hindeuten, „dass die Gemeinde den Zentren selbst keine herausgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung mehr beimisst.“
Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver Standort: Auch dieses Argument hat die Stadt Kreuztal verwendet. Laut „Anwendungshilfe“ ist das glaubwürdig, wenn die Stadt auch sonst überörtlich für sich wirbt und dies auch belegen kann.
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