Siegen. . Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bleibt für Siegen zunächst folgenlos. Ändern könnte das eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Die Stadt Siegen rechnet nicht damit, dass die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Dieselfahrverbot Siegener Bezirke oder Straßenzüge bereits kurzfristig treffen. Zunächst sei zu klären, ob für diesen Schritt die aktuellen verkehrsrechtlichen Bestimmungen ausreichen, heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus. Zu erwarten sei, dass das NRW-Umweltministerium ein einheitliches Vorgehen vorgibt. Denn die Stickoxid-Grenzwerte würden derzeit noch in vielen Umweltzonen überschritten.
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Im Falle der Stadt Siegen wäre von der Bezirksregierung Arnsberg zu prüfen, ob eine Überarbeitung des Luftreinhalteplanes Siegen notwendig ist oder ob ein Dieselfahrverbot durch Anweisung an die Stadt Siegen umzusetzen ist, heißt es in der Stellungnahme der Stadt. Unklar ist dabei, ob und wann die Deutsche Umwelthilfe eine Klage gegen die Bezirksregierung einreicht, um eine Verschärfung des Luftreinhalteplanes Siegen zu erreichen.
Umwelthilfe hat die Stadt im Blick
Ein Dieselfahrverbot in Siegen kommt nach Auffassung der Stadterst dann in Frage, wenn keine anderen Maßnahmen existieren, mit denen die Stickoxid-Belastung in der Sandstraße deutlich gesenkt werden kann. „Genau dies soll jedoch jetzt durch den aktuellen dreimonatigen Pilotversuch in der Sandstraße erreicht werden.“ Seit Montag sind die Ampeln so geschaltet, dass Autofahrer vor der Durchfahrt lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen — es sei denn, sie weichen über die HTS aus.
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Die Deutsche Umwelthilfe hat die Stadt Siegen bisher nicht wie 16 andere Städte verklagt. Siegen gehört allerdings zu den 45 weiteren Kommunen, gegen die der Verein formale Verfahren angekündigt hat, um die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte durchzusetzen.
Auf der WP-Facebookseite wird das Thema "Neue Ampelschaltung" in Siegen kontrovers diskutiert. Folgende Meinungen müssen nicht die Ansicht der Redaktion widerspiegeln.
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