Siegen. . Ein Siegener soll immer wieder Bilder und Videos in einem Internetforum gepostet haben. Über 1000 jugendpornografische Bild-Dateien sichergestellt.
Wegen Besitzes und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Materials ist ein 32-jähriger Familienvater vor dem Amtsgericht Siegen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Über mehrere Monate soll er immer wieder Bilder und Videos in einem Internetforum gepostet und zum Download angeboten haben.
Keine Videos selbst gedreht
„Ich war deshalb auf der Internetseite, weil ich gelesen habe, dass man da Videos findet, die man sonst nicht findet“, nannte der Siegener als Grund für seine Aktivität in dem Forum. Um dort aktiv zu sein und seinen Account weiterhin nutzen zu können, musste er regelmäßig auch selbst Beiträge zum Download bereitstellen. „Ich habe da einfach alte Dateien von anderen Nutzern als meine ausgegeben.“ Später sei er dann aber freiwillig aus dem Forum ausgestiegen, weil er „dort nicht mehr sein wollte“.
Bei einer späteren Hausdurchsuchung waren neben dutzenden Videos auch über 1000 jugendpornografische Bild-Dateien sichergestellt worden. Das Alter der Mädchen habe er schlichtweg falsch eingeschätzt: „Ich habe versucht zu erkennen, wo es noch legal ist.“ Dem Siegener ging es vor allem darum, sich „in der Nudisten-Szene zu bewegen“. Auf Nachfrage von Richterin Nena Roeske sagte er aus, selbst keine Videos gedreht zu haben.
Hitzige Debatte über Herausgabe von Festplatten
Im Anschluss an das Geständnis entstand allerdings eine hitzige Diskussion über die Herausgabe von beschlagnahmten Festplatten und Computern. „Da ist mein gesamtes Leben drauf. E-Mails, meine Hochzeit, die Geburt meines Kindes“, gab der 32-Jährige zu Protokoll. Fünf Festplatten, ein Computer, ein Laptop und ein Handy beschlagnahmte die Polizei. Insgesamt sechs Terabyte an Daten. „Alle Asservate zu filtern, wäre ein erheblicher, personeller Aufwand“, erklärte der zuständige Polizeiangestellte. Gegen eine Herausgabe einer Festplatte, auf der keine kinder- oder jugendpornografischen Inhalte gefunden wurden sowie des Laptops und Handys sprach seiner Ansicht aber nichts.
Vielzahl von Dateien erschreckend
Mit ihrem Urteil, sieben Monate – ausgesetzt zur Bewährung – und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, kam Richterin Nena Roeske der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidigung, für die zunächst auch eine reine Geldstrafe hätte in Betracht kommen können, hatte zuvor lediglich sechs Monate gefordert. „Gerade die Länge der Videos und die Vielzahl der Dateien sprechen gegen Sie“, sagte die Richterin in ihrer Begründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.