Niederschelden. . Ein Familienvater (31) aus Siegen sitzt seit Mittwoch in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen seine Ehefrau mit einem Küchenmesser niedergestochen und getötet zu haben.

Das Foto zeigt ein glückliches Paar, beide dunkelhaarig, er schaut aus sanften braunen Augen in die Kamera, sie schmiegt sich vertraut in seinen Arm. „Du bist das Schlagen meines Herzens“, postet Lilli W. damals dazu. Das Foto ist vier Jahre alt. Das Herz der 30-Jährigen schlägt seit gestern nicht mehr.

Ihr Ehemann Nurik A. (31) soll sie in der gemeinsamen Wohnung in Niederschelden mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt haben. Um kurz nach Mitternacht ruft er selbst den Notruf der Feuerwehr und versucht dann, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Es bleibt beim Versuch. Sanitäter verbinden später die leichten Schnittwunden.

Ein anderer Mann

Die Kinder, zehn und sechs Jahre alt, schlafen. Sie haben von der schrecklichen Tat in der Wohnung wohl nichts mitbekommen, so Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss am Mittwoch.

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Mehrere Messerstiche in die Brust gibt das Institut für Rechtsmedizin in Dortmund später als Todesursache an. Mit den Schilderungen des Ehemanns in den Vernehmungen, dass die beiden um das Messer gerangelt haben, stimmt das wohl eher nicht überein.

„Er wollte es nicht so recht wahrhaben, dass seine Frau tot ist“, sagt Patrick Baron von Grotthuss über Nurik A. Der 31-Jährige habe bei der Vorführung sehr betroffen gewirkt, eher nicht wie ein „eiskalter Killer“. Gegen den 31-Jährigen wurde am Nachmittag Haftbefehl erlassen. Er sitzt nun in der JVA Attendorn ein.

An der Wohnungstür in dem Mehrfamilienhaus in Niederschelden klebt jetzt das violette Siegel der Mordkommission aus Hagen. Am Türrahmen hängen zwei kleine Eulen mit einem Willkommen-Schild.

Bei dem Streit soll es um einen anderen Mann gegangen sein. Das gibt Nurik A. am Mittwoch bei der Polizei an. Aus Eifersucht soll bereits ein Streit im vergangenen Dezember eskaliert sein. Damals wurde dem Ehemann von der Polizei ein zehntägiges Wohnungsverbot erteilt. Er kehrte daraufhin auch nicht mehr in die Wohnung seiner Familie zurück. Alles deutete auf einen Schlussstrich hin. Am Mittwoch sei er nur zu Besuch gewesen.

Die Kinder befinden sich nun in Obhut des Jugendamts, die Großeltern haben sich gemeldet und möchten sich um die Geschwister kümmern.

- Der Haftbefehl gegen den 31-Jährigen wurde wegen Totschlags und Körperverletzung ausgestellt.

- Im Paragraf 212 (Strafgesetzbuch) heißt es: „(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.“

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