Siegen. Wegen Vertößen gegen Waffen- und Betäubungsmittelgesetz muss sich ein Vater vor Gericht verantworten. Er gesteht – und bemüht sich um Erklärungen.

Er habe panische Angst um seine Tochter gehabt, sagt A. am Dienstag zu Richterin Dr. Schönemeyer. Angeklagt war der 47-Jährige wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Er soll im Februar vergangenen Jahres am Siegener Bahnhof eine halbautomatische Kurzwaffe mit Patronen sowie einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker gekauft haben – ohne Erlaubnis und für etwa 450 Euro. Zudem soll er im November 1,3 Gramm Rauschgift mit sich geführt haben.

Gewalttätiger Freund

Der 47-jährige Siegener gesteht beides und liefert Erklärungen. Das Ergebnis: Sechs Monate und zwei Wochen auf Bewährung – auch aufgrund seiner Vorstrafen. Der damalige Freund seiner Tochter habe mit Drogen gehandelt und sei gewalttätig gewesen. Er habe die 19-Jährige bedroht. Aus Angst habe der Familienvater sich die Waffe zugelegt und etwa eine Woche mit sich geführt, bevor er sie dann auf einen Schrank in der Wohnung gelegt habe. „Das war ein großer Fehler, ich hätte zur Polizei gehen sollen“, sagt der Angeklagte. Der grauhaarige Mann trägt ein Karohemd, Brille und Jeans und sieht auf den Boden. Währenddessen erklärt sein Anwalt Richard Treude, dass A. eine schwere Zeit hinter sich habe. „Er hatte Beziehungsprobleme, hat seinen Job verloren und die Familie ist gerade dabei sich wieder zusammenzuraufen“, sagt Treude. „Ich wollte meine Tochter nur schützen. Mittlerweile mache ich eine Therapie, um anders mit meiner Angst umgehen zu können“, sagt A. ergänzend.

Drogen gefunden

Das Marihuana und die Amphetamine habe er auf der Toilette einer Party gefunden. Es sei viel Alkohol geflossen und der Angeklagte sei „in einige Gespräche verwickelt worden, die in die falsche Richtung gingen“. Ursprünglich habe der 47-Jährige den Gastgeber auf die Drogen aufmerksam machen wollen. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen, da A. die Party wegen der anderen Gäste vorzeitig verlassen habe. Auf dem Heimweg habe er sich darüber aufgeregt und sei aufgegriffen worden. „Auch das war ein Fehler. Ich hätte die Drogen wegwerfen sollen.“

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