Siegen. . Alexander R. (33) ist vor dem Amtsgericht Siegen zu einer hohen Geldstrafe von fast 10 000 Euro verurteilt worden. Der Lehrer aus Siegen gab zu, 20 fremde Rechner mit einem Trojaner ausspioniert zu haben. Dazu besorgte er sich im Netz das Spähprogramm Blackshades. Mit diesem Kauf rief er allerdings auch die Ermittler des FBI und des BKA auf den Schirm.

Der Lehrer aus Siegen gestand vor Gericht, sich zwischen September 2011 und August 2012 in 20 fremde Rechner eingehackt zu haben. Alexander R. verknüpfte den Trojaner mit einem Lied, das er zum Runterladen bereit stellte. Wer auf die Datei klickte, infizierte gleichzeitig seinen Rechner mit der Schadsoftware. So konnte der Lehrer die Kontrolle über die Computer seiner 20 Opfer erlangen und intime Daten ausspionieren.

Trojaner kann Computer ausspionieren

Mit Trojanern kann zum Beispiel aus der Ferne die Webcam eingeschaltet werden, ohne dass es Computerbesitzer merken. Passwörter können ausspioniert werden, weil Tastatureingaben mitgeschnitten werden. Fotos, Videos und Bankdaten sind nicht mehr sicher.

„Ein Trojaner ist relativ einfach zu handhaben, da man nicht erst eine Schwachstelle im Rechner finden muss. Der Mensch ist die Schwachstelle“, erklärt Dr. Lars Fischer, Informatiker am Lehrstuhl für IT-Sicherheitsmanagement an der Uni Siegen. Ein Trojaner gibt etwas anderes vor, als er tatsächlich tut – eben wie ein Trojanisches Pferd. Fischer rät generell zur Vorsicht: Programme, erkennbar am Dateiende .exe, sollten nur ausgeführt werden, wenn man den Ursprung der Datei kennt.

Bereits der Besitz der Schadsoftware Blackshades reichte BKA und der zuständigen Staatsanwaltschaft Gießen im Mai 2014, um eine weltweite Razzia auszulösen.Mehr als 350 Wohnungen in 15 Ländern wurden durchsucht, 111 davon in Deutschland. Mehr als 80 Hacker wurden festgenommen. Wer das Programm besitze, so die Staatsanwaltschaft, plane eine Straftat. Kritiker sahen dies damals anders. Blackshades könne durchaus auch legal genutzt werden, um zum Beispiel aus der Ferne auf den eigenen Rechner zuzugreifen.

Bestätigt sahen sich die Ermittler, als ihnen ein Mann aus den Niederlanden ins Netz ging, der mit der Software Blackshades heimlich die Webcams an 2000 Rechnern aktiviert hatte. So konnte der Mann Fotos von arglosen jungen Frauen und Mädchen machen.

Verstoß gegen Paragraf 202 des Strafgesetzbuches

Alexander R. hingegen machte sich strafbar, weil er Daten ausspioniert hat. Er verstieß gegen den Paragraf 202 des Strafgesetzbuches. Die Strafandrohung: bis zu drei Jahren Haft oder wie im Fall Rs. eine Geldstrafe. Amtsrichterin Dr. Hanne Grüttner folgte beim Strafmaß der Forderung von Amtsanwalt Markus Urner.

Der 33-jährige Alexander R. muss 150 Tagessätze à 65 Euro zahlen. Der Lehrer ist vom Dienst suspendiert. Wie der Arbeitgeber mit der Verurteilung umgeht, ist unklar. Das Urteil ist nicht rechtsgültig, die Verteidigung kann noch Rechtsmittel einlegen.

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