Meschede. Der Fall hat bundesweit Aufsehen erregt: Eine ältere Dame hatte jahrelang einen Pfarrer mit sehr unzweideutigen Avancen verfolgt. Unter anderem tanzte sie mehrfach nackt vor ihm. Im Prozess vor dem Amtsgericht Meschede hat sie nun ein umfassendes Geständnis abgelegt - und muss ins Gefängnis.

Beim Urteil liefen ihr die Tränen. Doch alle Beteiligten wissen: Sie wird es wieder tun, wieder und wieder. Seit 13 Jahren belästigt eine Rentnerin aus Freienohl bei Meschede einen Priester ihrer katholischen Pfarrgemeinde. Wegen Nachstellung ist die 71-jährige Frau vom Amtsgericht Meschede am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Am Anfang war es noch Schwärmerei, später wurde daraus Stalking: Anrufe bis in die Nacht, SMS im Stundentakt, sie tanzte nackt im Pfarrgarten, sie dekorierte die Flächen mit Herzen und sexuellen Anzüglichkeiten. Als „pervers“ und „obszön“ bezeichnete Staatsanwältin Susanne Ruland die Botschaften, die Pfarrer Michael Hammerschmidt massenhaft erhielt.

Dauer-Belästigungen und Nackt-Tänze

Die jahrelange Verfolgung hat Spuren bei dem 59-Jährigen hinterlassen. Er leidet unter Bluthochdruck, und wenn er wieder belästigt wird, „beginnt der Magen zu toben und der Kopf dröhnt“, sagte der Pfarrer vor dem Schöffengericht aus. „Da dringt jemand in dein Leben ein, obwohl er weiß: Ich will das gar nicht."

Bisher fühlte sich der Pfarrer hilflos und allein gelassen von der Justiz: Gegen eine dauerhafte Unterbringung der Stalkering in eine psychiatrische Klinik hatte sich zuletzt noch das Landgericht Arnsberg ausgesprochen. Dafür seien die Taten nicht gravierend genug, zumal die Frau kein aggressives Verhalten zeige. Für das Schöffengericht in Meschede stellte sich daher allein die Frage: Ist diese Frau schuldfähig oder ist sie es nicht?

Berufung angekündigt

Es war ein Verfahren der Gutachter - drei Sachverständige gaben Auskunft über den Geisteszustand der 71-Jährigen. Einig waren sie sich darin, dass eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Doch während ein Gutachter die Ansicht vertrat, die Angeklagte handele in einem Liebeswahn und könnte ihre Taten gar nicht steuern, kamen seine beiden anderen Kollegen zum entgegengesetzten Ergebnis: Die Frau wisse, was sie dem Pfarrer antue und sei sehr wohl in der Lage, ihr Verhalten flexibel zu steuern.

Das war die Grundlage für das Urteil unter Vorsitz von Richterin Christina Spenner: Es liege keine Schuldunfähigkeit bei der Angeklagten vor, auch keine verminderte, sagte sie.  Eine Strafe auf Bewährung sei nicht möglich angesichts der akuten Wiederholungsgefahr. Verteidiger Michael Babilon hingegen hatte Freispruch gefordert, weil seine Mandantin im Wahn handele. Er hat Berufung gegen das Urteil  angekündigt. Sollte er Recht bekommen, könnte die Frau nie mehr für ihre Taten belangt werden.

„Es hatte mich wie ein Blitz erwischt"

In Haft muss die Stalkerin vorerst nicht - und so rechnet Pfarrer Hammerschmidt mit weiteren Belästigungen. „Aber es ist ein wichtiger Schritt“, kommentierte er gegenüber unserer Zeitung den Schuldspruch. Woche für Woche, so berichtete er, führe er Protokoll über die Belästigungen, danach versuche er sie zu vergessen. „Das ist meine Überlebensstrategie als Opfer, sonst geht man kaputt."

Es war eine verhängnisvolle Begegnung der beiden um das Jahr 2000 herum. Die Frau führte eine Ehe, in der sie nach eigenen Angaben zu wenig Liebe verspürte und blickte auf ein Leben zurück, das geprägt von einem Missbrauch war. Dann sah sie Hammerschmidt - „es hatte mich wie ein Blitz erwischt, ich wusste da nicht, dass er der Pfarrer ist.“ Nach einer Sterbebegleitung durch den Geistlichen begannen die Attacken. Der Pfarrer stellte noch einmal nachdrücklich im Gerichtssaal klar: „Ich empfinde überhaupt gar nichts für die."